22. April 2010
Rede Jimmy Schulz, MdB
Top 22 zu Protokoll
SPD Antrag „Neues SWIFT-Abkommen nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben“
Die Rede als Videoblog
Die USA sind unser wichtigster Partner im Kampf gegen den Terrorismus. Um in diesem Kampf erfolgreich zu sein, ist die Kooperation zwischen den Partnern äußerst wichtig. Aber auch diese Kooperation hat ihre Grenzen. Wenn Kooperation heißt, Bürgerrechte auf`s Spiel zu setzen, dann ist sie an dieser Stelle nicht zielführend. Denn dann fördern wir den Kampf nicht, sondern haben ihn bereits verloren.
Das neue Verhandlungsmandat für ein neues SWIFT -Abkommen, dass Freitag im Rat der EU- Innen- und Justizminister verabschiedet werden soll, bedeutet potenziell die Übermittelung von Millionen Daten von EU-Bürgern. Das ist keine leichte Sache und muss sehr ernst genommen werden. Wie bei jeder Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung müssen Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Anforderungen, die das Europäische Recht in diesem Zusammenhang stellt, sind von höchster Wichtigkeit und müssen eingehalten werden.
Das neue Mandat, das die Kommission am 24. März vorgestellt hat, stellt gegenüber dem vom Parlament abgelehnten Interims-Abkommen eine erhebliche Verbesserung dar. Wir sind froh, dass z. B. der Terrorismusbegriff an die Definition in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses (2002/475/JI) angeglichen ist und dass SEPA Daten ausgeschlossen sind. Trotz dieser Verbesserungen ist das Mandat aber weiterhin unzureichend und enthält es noch verschiedene besorgniserregende Eingriffe in Bürgerrechte.
Der Transfer von Millionen Daten unbeteiligter Bürger in großen Datenpaketen ist inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass aufgrund eines einzelnen Verdachtsfalls die Kontobewegungen Hunderter oder Tausender ausgeliefert werden! Der Grund dafür, dass SWIFT die Datenpakete weder öffnen noch lesen kann. Aber dennoch können wir solche technischen Gründe nicht akzeptieren, denn der Transfer dieser großen Pakete kann im Nachhinein nicht mehr berichtigt werden. Aufsicht und Kontrolle kommen zu spät, wenn das Datenschutzrecht schon verletzt ist. Weiterhin sollen natürlich möglichst wenig Daten übermittelt werden und jede Übermittlung muss an eng gesteckte Bedingungen geknüpft sein. Die Daten müssen auf europäischer Seite kontrolliert und nicht explizit angeforderte Daten müssen aussortiert werden. Damit diese Kontrolle europäischem Recht unterfällt, sollte mit diesen Aufgaben eine europäische Behörde betraut werden. Eine solche Behörde muss hinsichtlich ihrer rechtlichen Aufsichtsfähigkeiten klar definiert sein.
Weiterhin sind die vorgesehenen Sperrfristen in keiner Weise akzeptabel. Die Speicherfrist soll unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf deutlich weniger als 5 Jahre begrenzt werden.
Außerdem brauchen wir strikten Daten- wie auch Rechtsschutz. Schließlich geht es um europäische Bürger und wir dürfen keine Regelungen akzeptieren, die europäische Standards unterschreiten. Das bedeutet Transparenz im Sinne von Information über Daten, Korrektur unrichtiger Daten, Löschung und Entschädigung für zu Unrecht betroffene Bürger. Sehr wichtig ist zudem die Gewährung effektiven Rechtschutzes vor US-Gerichten. Schließlich dürfen Daten nur dann an Drittstaaten weitergegeben werden, wenn dort erstens ein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht und zweitens eine spezifische Anfrage gestellt wird. Keinesfalls denkbar ist eine anlasslose Weitergabe der Daten.
Völlige Transparenz ist unabdingbar. Das gesamte Abkommen muss publiziert werden, geheime Anlagen darf es nicht geben. Weiterhin muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zusammen mit Vertretern von Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Es ist zu evaluieren, wie die Daten genutzt werden und inwiefern die Datensammlung für den Kampf gegen den Terrorismus überhaupt zweckmäßig ist.
Der Antrag der SPD enthält einige wichtige Ziele, von diesen hat Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in den momentanen Verhandlungen allerdings Wesentliche bereits erreicht. Interessant ist an dieser Stelle Folgendes: Die Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 vom damaligen SPD-Finanzminister Steinbrück aufgenommen, zum Zeitpunkt der Bundestagswahl waren sie bereits weitestgehend abgeschlossen. Wir hätten uns also viel Mühe ersparen können, wenn die SPD in den Verhandlungen seinerzeit ein paar von ihren eigenen Zielen aus dem jetzt vorgelegten Antrag durchgesetzt hätte. Leider war die SPD damit nicht sehr erfolgreich. Die Justizministerin hat in die letzten Wochen mehr geschafft als die SPD in zwei Jahren.
Zum Schluss noch einmal das Entscheidende: Wir dürfen nicht abweichen von dem, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben, nämlich ein hohes Datenschutzniveau im SWIFT-Abkommen! Ich habe großes Vertrauen in unsere Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie sich durchsetzt und damit dafür sorgen wird, dass nichts Geringeres als die Sicherheit der Daten unserer Bürger bewahrt wird.
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