Dieses Blog durchsuchen

2010-11-16

„Vermummungsverbot im Internet“

Die Aussagen meines Kollegen im Bundestag und Vorsitzendem der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Axel E. Fischer zu einem „Vermummungsverbot im Internet“ muss ich in aller Deutlichkeit zurückweisen.

Sie scheinen auch keinen Konsens innerhalb der Enquete Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ wiederzugeben.

Anonyme Nutzung ist ein notwendiges und unerlässliches Grundprinzip des Internets. Die freiheitliche Dimension des Internets muss bewahrt und geschützt werden. Das bedeutet vor allem, dass Bürgerinnen und Bürger die Freiheit haben müssen sich anonym im Netz bewegen zu können. Eine Überwachung unter der bei jedem Klick nachgedacht werden muss ist völlig inakzeptabel.

Es freut mich allerdings, dass Axel Fischer eine breite Bürgerbeteiligung am politischen Geschehen durch das Internet fordert. Ich glaube ebenfalls, dass das Internet sehr positive Einflüsse auf die Demokratie und die öffentliche Meinungsbildung hat. Dies erfordert aber keineswegs die grundsätzliche Nennung von Klarnamen.

Diese Diskussion ist ja auch schon deutlich älter! Selbst in den Frühzeiten des Netzes fanden dazu bereits fast religiöse Streitereien statt: Im Fidonet waren z.B. Klarnamen erforderlich und im Z-Netz eher verpönt. Damals gab es auch schon eine Lösung: Die Wahlfreiheit!

In der repräsentativen Demokratie stellen sich Politiker öffentlich zur Wahl, um das Volk zu vertreten und um politische Entscheidungen zu treffen. Sie müssen selbstverständlich mit ihrem Namen für ihre Entscheidungen und ihre Äußerungen gerade stehen. Gleiches kann aber nicht für jeden politisch interessierten Bürger gelten.

Keine Kommentare: