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2010-03-02

Ein guter Tag für die Bürgerrechte

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dies bedeutet die sofortige Löschung aller erhobenen Daten- ein guter Tag für die Bürgerrechte und für die Freiheit.

In den letzten Jahren konnten wir eine Reihe unverhältnismäßiger Maßnahmen durch den Staat beobachten- meistens im Namen der Terrorismusbekämpfung. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt diesem Trend der Gesetzgebung ein Ende. Anlass- und verdachtslose Speicherung oder Nutzung der Telekommunikationsverbindungsdaten unbescholtener Bürger wird es nun nicht geben. Das Urteil wird auch Konsequenzen für andere, zukünftige Gesetzesvorhaben in der Innen- und Rechtspolitik zur Folge haben.

Das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz ging zudem erheblich über die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus. Heute wurde die FDP in der deutliche Kritik, die wir seit Jahren vertreten haben, vom höchsten Gericht der Bundesrepublik bestätigt. Auch die 34.000 Verfassungsbeschwerden haben ihren Teil dazu beigetragen und gezeigt, dass die Gesellschaft sich aktiv und in der Breite mit Datenschutz beschäftigt.

Das Bundesverfassungsgericht fällte, angefangen mit dem Grossen Lauschangriff, eine Reihe von Urteilen die unzureichende Gesetze zurückgewiesen haben. Jedoch ist es äußert wichtig, dass das "Sich aus Karlsruhe regieren lassen" nicht zum Regelfall wird. Verfassungskonforme Gesetzgebung muß Sache der Volksvertreter sein. Wir müssen weg von einer juristischen, zurück zu einer parlamentarischen Demokratie! Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, dass wir jetzt keine Schnellschlusse abgeben oder in Aktionismus verfallen, sondern im Vorfeld gut analysieren, inwieweit eine Richtlinie sinnvoll und verhältnismäßig ist. Wie die EU-Kommissarin Reding schon angekündigt hat, wird die Richtlinie 2006/24/EG auf EU-Ebene nochmals untersucht, dieses Mal jedoch auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Gefahrenabwehr und Datenschutz. Desweiteren müssen zukünftige Schritte in europäische Maßgaben eingebettet sein. Die FDP wird sich immer für die Bürgerrechte stark machen. Es kann nicht angehen, daß alle Bürger unter einen generellen Tatverdacht gestellt werden. Ich halte terrorbekämpfung für sehr wichtig- aber wir dürfen nicht unsere Grundwerte dafür aufs Spiel setzen. Das kann in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals wünschenswert sein.

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2 Kommentare:

fpletz hat gesagt…

Ich finde es beschaemend wie ein Abgeordneter von der FDP etwas derartiges behaupten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat nur das Gesetz in seiner konkreten Ausgestaltung fuer verfassungswidrig und damit fuer nichtig erklaert, jedoch die Vorratsdatenspeicherung grundsaetzlich mit Art. 10 GG als vereinbar bezeichnet!

Konkret heisst das: eine verdachtsunabhaengige Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten kann es in einem Folgegesetz durchaus geben, aber nur unter den Bedingungen die das Verfassungsgericht in seiner Urteilsschrift festgelegt hat. Dabei soll unter anderem besonderen Wert auf die Sicherheit der Daten sowie die Transparenz der Verwendung gelegt werden.

Insgesamt beurteile ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr skeptisch und sehe es als die letzte Bastion des Rechtsstaates und der Freiheit als gefaehrdet.

In einem Folgegesetz wird sich Ihre Koalition damit sicher noch beschaeftigen. Ich hoffe dort auf eine klare Position der FDP fuer die Freiheit und den Datenschutz wenn dies schon im letzten halben Jahr ausgeblieben ist und sich Westerwelle gerade zum Affen macht!

jimmyschulz hat gesagt…

Vielen Dank für Ihren Kommentar zu meinem Blog.

Sie haben recht, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass "eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig" ist. Gleichzeitig hat es auch gesagt: "angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art.10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht." Für uns bedeutet dies eine sehr strenge Auflage, weil der Schutz der Privatsphäre nicht ohne Weiteres der Terrorabwehr untergeordnet werden kann. Das Bundesverfassungsgericht lässt nur einen sehr kleinen Spielraum für den Gesetzgeber - worüber wir sehr froh sind!

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem gesagt, es liege vor ein "Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtordnung bisher nicht kennt". Dieses Urteil ist aus mehreren Gründen ein Erfolg: Die bisher gespeicherten Daten werden unmittelbar gelöscht, und falls es in Zukunft ein neues Gesetz geben wird - was auch nicht sicher ist -, dann nicht ohne sehr klare Voraussetzungen, zu welchen Zwecken Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten erforderlich und verhältnismäßig sind.

Selbstverständlich wäre uns ein noch weiter gehendes Urteil lieber gewesen. Wir sind aber optimistisch und werden in jeden Fall dafür sorgen, dass derartige "Überwachungsstrukturen" auf keinen Fall errichtet werden. Eine gute Nachricht ist natürlich auch, dass die EU-Kommission die Richtlinie überprüfen wird. Dass könnte im Idealfall dazu führen, dass die Richtlinie insgesamt kippt.