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2010-07-20

The German Internet Power Switch

BERLIN. Zu den Forderungen im 15-Punkte-Sofortprogramm zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), unter anderem nach einem „Reset-Knopf“, um Deutschland im Ernstfall sofort „vom Netz nehmen“ zu können, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und im Unterausschuss „Neue Medien" Jimmy SCHULZ:
 
Herr Jansen, der BDK-Vorsitzende, besitzt offenbar mehr Humor als gedacht. Auf die Idee zu kommen, das deutsche Internet abzuschalten, zeugt vielleicht von Kreativität- diese Idee auch noch zu veröffentlichen, zeugt von Mut. Vor allem aber von Unwissenheit: Die Folgen der Umsetzung wären verheerend. Außer ernsthaften wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen und komplettem Chaos würde eine solche Möglichkeit eine unzulässige Machtkonzentration im Kanzleramt bedeuten.
Die Forderung nach einer verpflichtenden Registrierung bei einer staatlichen Stelle, wenn man im Internet etwas kaufen möchte würde zu eine schwierigen Lage führen. Natürlich braucht der Gemüsehändler um Gemüse auf dem Markt zu verkaufen eine Lizenz, aber doch nicht derjenige der eine Gurke kaufen will!
Wir müssen zuerst die Chancen die uns das Internet bietet sehen. Auch der Bundesinnenminister hat das in seinen 14 Thesen zu Netzpolitik erkannt. Das Internet als „größten Tatort der Welt“ zu bezeichnen, verleitet zu Fehlvorstellungen. Gesetze gelten im Internet in gleicher Weise wie in der realen Welt. Außerdem werden nach meinem Kenntnisstand im Internet prozentual mehr Straftaten aufgeklärt als in der realen Welt. Wir brauchen deshalb keine Internetpolizei, die aktuellen Befugnisse zur Strafverfolgung reichen aus, sie müssen nur konsequent angewendet werden. Dazu müssen die IT-Kompetenz und IT-Ausstattung der Polizei weiter gestärkt werden.
Neue Kompetenzen hingegen, wie die vom BDK geforderten Ermächtigungsnormen mit denen Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen dürfen“ wären - abgesehen von den Problemen bei der Durchführung solcher Maßnahmen - ein datenschutzrechtlicher Albtraum.
Diese massive Verletzung der Privatsphäre ist nur noch vergleichbar mit dem Durchwühlen privater Tagebücher ohne Durchsuchungsbefehl. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wäre hier aufs Schärfste verletzt.
Das Internet ist das freiheitlichste Kommunikations-Medium der Welt, und somit Garant der Freiheit. Diese darf auch nicht zugunsten der Sicherheit - unverhältnismäßig eingeschränkt werden.
 

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