Dieses Blog durchsuchen

2010-07-15

Rede zur Online Durchsuchung

Rede zu Antrag 17/2423 (Die Linke):
Befugnis des Bundeskriminalamts zur online-Durchsuchung aufheben
[zu Protokoll]

In der Bekämpfung des Terrorismus ist es äußerst wichtig, dass unsere Grundrechte niemals untergraben werden. Andernfalls ist der Kampf bereits durch eigenes Tun verloren. Das Bundeskriminalamtgesetz, das Ende 2008 verabschiedet wurde, hat dem Bundeskriminalamt erhebliche und nie dagewesene Kompetenzen zur Terrorabwehr eingeräumt, inklusive des verdeckten staatlichen Zugriffs auf fremde informations-technische Systeme über Kommunikationsnetze: die Online-Durchsuchung. Bekanntermaßen ist die FDP überaus skeptisch auf diesem Gebiet, denn wie von dem ehemaligen FDP-Bundesinnenminister Baum erwähnt, besteht die Gefahr einer schleichenden Erosion der Grundrechte.

Und wirklich bestehen bei der Online-Durchsuchung aus unserer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere bei dieser Maßnahme wird der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in unerträglicher Weise eingeschränkt. Unsere Beschwerden zur Änderung des BKA-Gesetzes und insbesondere gegen die Online-Durchsuchung haben wir bereits in unserem Entschließungsantrag (16/10851) in der letzten Wahlperiode erwähnt, und wir haben die Online-Durchsuchung sehr deutlich abgelehnt. In der letzten Wahlperiode war aber eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestags für diese Praxis, und zur Demokratie gehört es auch, Mehrheitsentscheidungen des Bundestages zu respektieren.

Die Bürgerrechte liegen uns sehr am Herzen, deswegen war es uns wichtig, die Reform dieser Befugnisse für das BKA im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Das haben wir getan. Es ist vereinbart, "Regelungen zu treffen, die den Schutz des Kernbereichs privater Gestaltung optimieren und das Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren zu erhöhen. Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und in wieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist."

Die drängende Forderung der Linken, jetzt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufzuheben, ist momentan allerdings nicht notwendig. Denn es hat bis heute, und dies ist der Linken auch voll bewusst, noch keine Online-Durchsuchungen gegeben! Dies wurde in einer Antwort der Bundesregierung auf einer kleine Anfrage am 21. Mai 2010 bestätigt. Wir sind sehr froh, dass bis jetzt keine Verstöße gegen unsere Grundrechte durch diese Maßnahme stattgefunden haben, und wir werden, zusammen mit der Union, den Kernbereichsschutz im Bundeskriminalamtgesetz verbessern und die verfahrensrechtlichen Absicherungen erhöhen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen, dass die Grundrechte unserer Bürger auch in Zukunft in keiner Weise untergraben werden.

Weiterhin ist wichtig zu bemerken, dass Ärzte und Journalisten, insbesondere aber Rechtsanwälte, unter ihnen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz und gegen die heimliche Ausspähung von Computern eingereicht haben. Wir warten noch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass die Online-Durchsuchung nicht Verfassungskonform ist, dann müssten natürlich Konsequenzen gezogen werden. Dann wäre eine Abschaffung der Online-Durchsuchung konsequent.

Der Antrag der Linken zur Aufhebung der Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung hat durchaus unsere Sympathie, aber wir können ihn nicht unterstützen. Eine Mehrheit im Bundestag hat sich für die Online-Durchsuchung entschieden. Das müssen wir momentan akzeptieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht deutlich in eine andere Richtung weist, müssen Konsequenzen gezogen werden. Sicher ist aber, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir werden die Befugnisse des BKA sehr kritisch beobachten und evaluieren. Mit der FDP in der Regierung werden die Bürgerrechte nicht hintenangestellt.

Keine Kommentare: