Heute hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage von BT Deutschland stattgegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen die es BT erlaubt die Vorratsdatenspeicherung auszusetzen.
Die Argumentation von BT war ebenso einfach wie einleuchtend: Die Maßnahmen zur Bespitzelung der Bürger sollte vom Unternehmen bezahlt werden. Da dies nicht unerhebliche Kosten verursacht wollte die Klägerin selbige vom Statt ersetzt haben.
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1 Kommentar:
Jimmy, die Überschrift ist ein bisserl reisserisch. Das Gericht hat BT rechtgegeben, nicht allen Carriern und Providern. Auch hinterläßt es einen schalen Nachgeschmack, dass die Vorratsdatenspeicherung durch reine Kostenüberlegungen in Frage gestellt wird - wäre das alles denn rechtens, wenn der Staat die Kosten übernähme?
Wobei die staatliche Kostenübernahme für uns Bürger kaum einen Unterschied macht, denn wenn der Staat die Kosten übernimmt, wird die Überwachung aus Steuermitteln finanziert, tut er es nicht, finden wir die Kosten in den Preisen wieder. In jedem Fall bezahlen wir unsere eigene Überwachung. Bei dieser Überlegung gehe ich davon aus, dass wir alle irgendeinen Internetanschluss nutzen.
Das ist aus dem Fokus der Diskussion völlig entschwunden.
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