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2010-12-17

Sieg der Vernunft – Jugendmedienschutzstaatsvertrag gekippt

In letzter Sekunde hat der Landtag in NRW den viel diskutierten Jugendmedienschutzstaatsvertrag gestoppt. Die FDP hatte schon früh klare Position dagegen bezogen. Für viele überraschend hatte dann auch die Landtagsfraktion der Union sich dazu entschlossen sich gegen den Vertrag zu stellen. Das hätten gemeinsam mit den Linken gereicht um den Vertrag gegen die Minderheitsregierung zu kippen. Damit waren die die Grünen unter Zugzwang geraten die noch kurz zuvor wegen „parlamentarischer Zwänge“ dem Vertrag mit dem Koalitionspartner zugestimmt hätten. In dieser Situation war die Entscheidung sich auch den Verweigerern anzuschließen das einzig Richtige!

Für diejenigen die sich schon eine Weile mit dem Thema beschäftigen eine große Erleichterung. Nun beeilen sich nun alle schnell sich den Erfolg auf die Fahnen zu schreiben, der Sieg gehört aber vor allen den Nutzern des Netzes, den vielen Aktiven die durch Aufklärungsarbeit die Politiker erst soweit gebracht haben zu verstehen worum es geht, er ist aber vor allem ein Gewinn für das Netz selbst das vor Unfug wie Sendezeiten für Homepages und ähnlichen Unfug verschont bleibt.

Ein Sieg der Vernunft also.

Das im Hintergrund viele Telefonate in den letzten Tagen und Wochen geführt wurden, dass viele Fraktionen in Berlin und in den Ländern versucht haben noch einen Weg zu finden ist gut und hat am Ende zum Erfolg wesentlich beigetragen.

Nun geht es darum etwas neues zu schaffen einen Vertrag der dem Anspruch des Jugendschutzes auch gerecht wird. Das wird vielleicht etwas schwieriger als die Erfinder der Internetsendezeiten sich gedacht haben. Den klassischen Fehler Regeln und Gesetze eins zu eins einfach der digitalen Welt überzustülpen schlagen in den meisten Fällen fehl. Wir werden also neue Wege gehen müssen.

Diese Wege sind vielleicht anstrengender aber wirksamer. Sie heißen Eigenverantwortung und Medienkompetenz.

An die Arbeit.

2010-11-29

Alle guten Ideen beginnen mit einem weißen Blatt Papier - Mehr Mut beim Urheberrecht

Die Diskussionen der letzten Monate und Jahre haben eines gezeigt: Die Digitalisierung und das Internet lassen eine neue Betrachtung des Urheberrechts sinnvoll erscheinen.

Die Ursachen dafür habe ich bereits in einem Beitrag in the european ausgeführt.

Jetzt geht es aber an den Kern: Im Bundestag wird der dritte Korb diskutiert und die Internet Enquete hat eine Projektgruppe zum Thema eingesetzt. Gerade letztere hat eine einmalige Chance.

Deswegen will ich einen neuen Weg gehen.

Ein Ansatz der alles ausblendet was bisher zum Thema Urheberrecht bekannt ist und der mit einem weißen Blatt Papier beginnt.

Es geht darum eine Idee eines Urheberrechts zu entwickeln welches sich sich auf Basis der heutigen und zukünftigen Vorraussetzungen orientiert. Bisherige Regeln und Gesetze und Systematik stammen aus dem analogen Zeitalter. Daher ist der Gedankengang mit den veränderten Vorraussetzungen eine Vision von einem idealen Rechtsrahmen neu zu entwickeln interessant.

Es geht nicht darum konkret diese Idee sofort als Gesetz umzusetzen sondern vielmehr darum ein Leuchtfeuer für zukünftige Gesetzesinitiativen bereitzustellen. Gerade die Enquete bietet die ideale Plattform für eine solche grundlegende Diskussion die visionär neuen Wege aufzeigen kann.

Ich würde mich freuen wenn wir gemeinsam in der Internet Enquete zusätzlich zur bestehenden Diskussion diesen Weg gehen könnten und diesen Punkt mit aufnehmen.


2010-11-16

„Vermummungsverbot im Internet“

Die Aussagen meines Kollegen im Bundestag und Vorsitzendem der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Axel E. Fischer zu einem „Vermummungsverbot im Internet“ muss ich in aller Deutlichkeit zurückweisen.

Sie scheinen auch keinen Konsens innerhalb der Enquete Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ wiederzugeben.

Anonyme Nutzung ist ein notwendiges und unerlässliches Grundprinzip des Internets. Die freiheitliche Dimension des Internets muss bewahrt und geschützt werden. Das bedeutet vor allem, dass Bürgerinnen und Bürger die Freiheit haben müssen sich anonym im Netz bewegen zu können. Eine Überwachung unter der bei jedem Klick nachgedacht werden muss ist völlig inakzeptabel.

Es freut mich allerdings, dass Axel Fischer eine breite Bürgerbeteiligung am politischen Geschehen durch das Internet fordert. Ich glaube ebenfalls, dass das Internet sehr positive Einflüsse auf die Demokratie und die öffentliche Meinungsbildung hat. Dies erfordert aber keineswegs die grundsätzliche Nennung von Klarnamen.

Diese Diskussion ist ja auch schon deutlich älter! Selbst in den Frühzeiten des Netzes fanden dazu bereits fast religiöse Streitereien statt: Im Fidonet waren z.B. Klarnamen erforderlich und im Z-Netz eher verpönt. Damals gab es auch schon eine Lösung: Die Wahlfreiheit!

In der repräsentativen Demokratie stellen sich Politiker öffentlich zur Wahl, um das Volk zu vertreten und um politische Entscheidungen zu treffen. Sie müssen selbstverständlich mit ihrem Namen für ihre Entscheidungen und ihre Äußerungen gerade stehen. Gleiches kann aber nicht für jeden politisch interessierten Bürger gelten.

2010-11-12

Jagd auf digitale Falschparker!

Meine Antwort auf den Artikel in Süddeutsche digital „Verdi: Gewerkschaft an der Sperr-Spitze“

Das Positionspapier von Verdi besitzt in der Tat „politische Sprengkraft“. Die Motivation ist löblich, aber das ist auch schon alles. Entscheidend sind Konzepte, und die Ansätze der Gewerkschaft tragen der Entwicklung unserer digitalen Gesellschaft keine Rechnung.
Verdi versucht, herkömmliche Geschäftsmodelle zu bewahren. Auch Druck und Strafe werden dies aber nicht können. Gefordert ist vielmehr der Mut, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Seit Gutenbergs Zeiten wird der Träger von Content verkauft. Das war bei Büchern, Zeitungen, Schallplatten, CDs und DVDs über viele Jahre ein sehr erfolgreiches Modell. Die Konzerne der Musikindustrie nannten sich nicht zufällig „Tonträgerunternehmen“. Im digitalen Zeitalter braucht der Inhalt nun keinen Träger mehr. Diese Geschäftsmodelle haben deshalb keine Zukunft.
Die Software- und Computerspielebranche muss sich der Herausforderung seit Mitte der 80er Jahre stellen. Die kreativsten Unternehmen haben im Wettbewerb um neue Geschäftsmodelle überlebt. Wir verdanken diesem Wettbewerb Entwicklungen wie zum Beispiel Shareware, Freeware und Payperuse. Die Erfindung neuer, intelligenter Geschäftsmodelle ist aber Aufgabe der Wirtschaft. Die Politik soll Innovation fördern und durch das Urheberrecht schützen, nicht hingegen überkommene Geschäftsmodelle staatlich subventionieren. Dies ist für andere Industriezweige ausdiskutiert.
Ihr lesenswerter Artikel kritisiert das Verdi-Papier deshalb zurecht. Die Gewerkschaft hat untaugliche Lösungsversuche von vorgestern aufgewärmt. Die gesellschaftliche und politische Debatte ist bereits erheblich weiter. Selbst die Vorschläge der Musikindustrie sind fortschrittlicher.
Verdi fordert spürbare Konsequenzen für „digitale Falschparker“ und schießt damit klar über das Ziel hinaus. Peter Schaar hat recht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf nicht aus dem Blickfeld geraten.

2010-11-04

Besuch bei Überlebenden des Holocausts in der Ukraine


Vergangene Woche war ich mit Kollegen aus dem Bundestag auf einer Informationsreise in der Ukraine um überlebende der Shoa in Osteuropa zu besuchen und mir ein Bild über Ihre Situation zu machen. Der Dialog mit den Überlebenden und denen die Ihnen helfen stand dabei im Vordergrund.

Die Menschen die ich auf meiner Reise getroffen habe verdienen unsere Aufmerksamkeit. Sie haben den Krieg und die Vernichtung ihres Volkes überstanden und dann auf der anderen Seite des "eisernen Vorhangs" weiter unter schwierigen Bedingungen überlebt.

Gerade Sie haben häufig weiter unter Repressalien leiden müssen. Ohne Angehörige, ohne soziale Netzwerke und ohne Hilfe verbergen sich hinter den tausenden Überlebenden des Holocausts erschreckende und bewegende Einzelschicksale.



Die persönliche Erfahrung wart die Erinnerung, verhindert vergessen und macht die Verantwortung die wir tragen erlebbar.

Es ist schwierig, nach einem solchen Erlebnis Ruhe zu finden - zurückzukehren und sich wieder dem Tagesgeschäft zuzuwenden. Das Erlebte hat das Leben durchdrungen und es noch nicht verlassen. Es ist nicht das erste Mal dass ich mit Überlebenden gesprochen habe und es ist natürlich auch nicht das erste Mal, dass ich mit Alter, Not und Krankheit konfrontiert war. Es ist vielmehr so dass mir manchmal das Leid schon viel zu vertraut erschien. Trotzdem ist es diesmal anders, trotzdem bleibt der Wille - die Überzeugung - helfen zu wollen.

Ein dauerhafter, ein prägender Eindruck bleibt.

2010-10-29

Rede zum Antrag 17/2212 (Die Linke): Endgültiger Verzicht auf transatlantische und europäische Flugpassagierdaten-Abkommen

Sehr geehrtes Präsidium,
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 11. September 2001 sind eine Reihe von Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus getroffen worden. Viele Maßnahmen bedeuteten dabei eine deutliche Einschränkung von Bürgerrechten. Die Sammlung und der Austausch von Fluggastda-ten (PNR) ist eine dieser Maßnahmen. Im Kampf gegen den Terrorismus ist für die FDP aber entscheidend, dass die Bekämpfung des Terrorismus möglichst effektiv und dabei unbedingt mit dem geringstmöglichen Eingriff in die Bürgerechte verbunden ist.

Die Sammlung und Weitergabe von Fluggastdaten betrifft eine große Zahl von Perso-nen und ihre persönlichen Daten. Es handelt sich um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir haben uns deswegen sehr lange und eingehend mit PNR beschäftigt. Wir in der FDP haben uns immer sehr kritisch zu die-sem Thema geäußert (siehe zum Beispiel unseren Antrag 16/8115 aus der letzen WP), insbesondere bezüglich des USA-Abkommens, da die Datenschutzstandards und die Rechtsschutzgarantien dieses Abkommens keineswegs akzeptabel sind. Aus diesem Grund haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das USA-Abkommen kein Maßstab für andere mögliche Abkommen sein darf. Wie im Koalitionsvertrag verein-bart, setzen wir uns für ein höheres Datenschutzniveau in den EU-Verhandlungen ein.

Die Linke fordert in ihrem Antrag einen sofortigen Verzicht auf PNR insgesamt. Wir sehen aber endlich positivere Bewegungen in der EU. Die Mitteilung der Kommission zu den Eckpunkten für die künftige Weiterentwicklung von PNR-Abkommen mit Dritt-staaten genügt im Großen und Ganzen unseren Anforderungen und stellt eine wesent-liche Verbesserung zu den jetzigen Abkommen dar. Die liberalen Bemühungen auf EU-Niveau haben sich also gelohnt.

Wir sind zufrieden, dass die Kommission sich für internationale Standards bei PNR-Abkommen einsetzt, die ein hohes Datenschutzniveau vorsehen. Die Kommission will Datenschutz- und Datensicherheitsgarantien in den Empfängerstaaten zur Vorausset-zung beim Abschluss von PNR-Abkommen machen und die Weiterübermittlung an an-dere Stellen im Empfängerstaat oder außerhalb beschränken. Zusätzlich sollen Aus-kunfts- und Rechtsschutzgarantien Betroffener verankert und die Transparenz bzgl. der Erhebung und der möglichen Nutzung verbessert werden. Dies hat wir die FDP immer gefordert.

Wir begrüßen auch, dass die Kommission voraussichtlich die Abkommen mit den USA, Australien und Kanada überarbeiten möchte. Ich möchte nochmals betonen, dass das USA-Abkommen unter Datenschutzgesichtspunkten besonders kritikwürdig ist. Auf der Basis der Mitteilung der Kommission könnten zukünftige Abkommen jedoch er-heblich besser ausfallen. Die Aufhebung geschlossener Abkommen, wie von den Lin-ken in ihrem Antrag gefordert, kommt aktuell nicht in Frage. Auch ist es momentan nicht angemessen, da eine Nichtweitergabe von Daten bedeuten würde, dass die Flugzeuge ihre Landerechte in dem entsprechenden Land verlieren würden; oder aber die Daten würden dann ohne jede Rechtssicherheit weitergegeben werden.

Die Kommission hat im Übrigen noch weitere FDP Forderungen aufgegriffen: die Zweckbindung zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität aufgrund international anerkannter Definitionen, die Beschränkung der Übermittlung von Daten auf ein Mindestmaß, die generelle Verbesserung der Datensicherheit und die Etablie-rung einer unabhängigen Datenschutzaufsicht.

Obwohl wir also eine Verbesserung sehen, gibt es natürlich Kritikpunkte – ist zum Bei-spiel die Nutzung und die Speicherung von sensiblen Daten überhaupt erlaubt? Ich möchte unterstreichen, dass die Grundlagen für PNR noch fehlen: Wir brauchen also eine Überprüfung der Notwendigkeit und der Proportionalität. Wir schließen uns hier dem Europäischen Parlament und dem deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten an, der bereits vor ungefähr einem Jahr die Kommission aufgefordert hat, die PNR-Abkommen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Hierbei ist auch in Betracht zu ziehen, ob nicht die API-Daten als ausreichend angesehen werden könnten, um den gewünschten Zweck zu erreichen. Diese Untersuchung wollen wir abwarten. Das ist für uns entscheidend. Auch neue Verhandlungsmandate mit den USA, Australien und Kanada müssen auf Proportionalität getestet werden, bevor sie im Rat angenommen werden.

Wir werden uns, zusammen mit unseren liberalen Kollegen in Brüssel, weiter für ef-fektive und verhältnismäßige Sicherheitsmaßnahmen einsetzen.

2010-10-26

BLUMENTHAL / SCHULZ: Experten bestätigen: FDP-Forderung nach Löschstrategie bleibt richtig

BERLIN. Zum heutigen Expertengespräch des Unterausschusses Neue Medien "Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen" erklären der Vorsitzende des Unterausschusses Sebastian BLUMENTHAL und der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion Jimmy Schulz:
Sebastian BLUMENTHAL: Das heutige Expertengespräch hat gezeigt, dass das von der FDP geforderte Verfahren des "notice and take down" erfolgreich ist. Die vorgestellten Zahlen belegen eindeutig, dass eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und der direkte Austausch mit den Hostprovidern die Löschquote signifikant erhöhen. Die bisherigen Löscherfolge können durch eine stärkere Harmonisierung der internationalen Zusammenarbeit und eine bessere personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden und Beschwerdestellen weiter optimiert werden. Der Kampf gegen kinderpornographische Darstellungen im Internet kann mit einer umfassenden Löschstrategie gewonnen werden.
 
Jimmy SCHULZ: Alle Sachverständigen haben sich einstimmig gegen Netzsperren ausgesprochen. Dies bestätigt die Linie, die die FDP klar vertreten hat. Die Koalition arbeitet konzentriert auf Basis der Evaluierungsergebnisse an einer umfassenden Strategie für den Kampf gegen Kindesmissbrauch. Für die FDP steht dabei die Verhinderung der Straftaten an erster Stelle. Im nächsten Schritt müssen die Täter dingfest gemacht und die Verbreitung der Dokumentation verhindert werden.

2010-10-21

Antwort auf den Artikel in DIE ZEIT „Tatort Privatfernsehen“ von Heinrich Wefing

Antwort auf den Artikel in DIE ZEIT „Tatort Privatfernsehen“ von Heinrich Wefing

Grooming ist bereits verboten
 
Die Mischung von vermeidlich sachlichen Interviews mit emotionaler Musik und einer aufgedrehten Reporterin, wie Wefing schreibt, darf nicht mit der Debatte um Internetsperren verwechselt werden. Es geht hier um zwei Themen, die man sehr wohl trennen sollte.
Tatort Internet beschäftigt sich mit einem wichtigen Thema. Es geht um das sogenannte „Grooming“, also das Anbahnen von sexuellen Kontakten zu Kindern über das Internet. Ein schwieriges Thema, das auf jeden Fall Beachtung verdient – seriöser wäre dies in einer weniger reißerischen Art und Weise möglich, wie es diese Fernsehsendung macht - gerade weil Grooming in Deutschland schon verboten ist. Die  Bundesjustizministerin hat dies deutlich betont.
Zu trennen davon ist die Darstellung von Kindesmisshandlungen im Internet. Auch hier besteht natürlich Handlungsbedarf. Laut Aussagen des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. funktioniert das Löschen: In Deutschland können Seiten zwischen 5 min. und 2 h und außerhalb Deutschlands innerhalb von 2 Tagen (August 2010) aus dem Netz entfernt werden. Die Regierungsparteien haben sich bereits deutlich zu diesem Thema geäußert. Es gibt unterschiedliche Wege, wie die effektive Bekämpfung der Kinderpornographie erreicht werden soll. Wir Liberale haben in der Debatte eine klare Prioritätenliste entwickelt. Ganz oben steht die Tatvermeidung, hier liegt noch einiges im Argen. Die Täterverfolgung kann am besten mit klassischen Ermittlungsmethoden umgesetzt werden. Dafür müssen die ermittelnden Behörden deutlich besser ausgestattet werden – personell und technisch – damit sie dann aussichtsreich das Geld verfolgen können. Andere Methoden sind Quickfreeze und Notice and Takedown. Die Provider werden unverzüglich über die illegalen Dateninhalte informiert, die sie dann einfrieren oder abklemmen und für weitere Ermittlungen benutzen können. Damit sind sie für niemanden mehr im Netz sichtbar. Das ist deutlich besser als lediglich einen zu leicht zu umgehenden Vorhang vor das Verbrechen zu ziehen.
Der Opferschutz hat höchste Priorität! Das Sperren hilft niemandem: Weder wird damit eine Tat verhindert noch ein Opfer geschützt. Vielmehr wird die Mentalität des Wegsehens gepflegt und die Gesellschaft in falscher Sicherheit gewogen, man habe doch alles getan.
Die für das Sperren nötigen Listen mit den grausamen Bildern tauchten in anderen europäischen Ländern immer kurzfristig auf und dienen den Tätern als „Gelbe Seiten“ der Kinderpornographie. Eine schlimme Vorstellung, dass dies auch noch durch Steuergelder finanziert und von Beamten zusammengestellt wurde.
Nur durch konsequente Täterverfolgung und intelligente Methoden können die Opfer geschützt werden. Deswegen: Löschen statt Sperren!

2010-10-18

Sind wir mitten in einem Cyberkrieg?

Viele von uns haben sich diese Frage gestellt, als auf Seite eins der Zeitungen stand, „Angriffe auf Computersysteme eines Nato-Staats sollen den Bündnisfall auslösen“. Es wäre der erste Bündnisfall seit dem 11.September 2001, und erst der zweite überhaupt. Am Mittwoch schrieb das Handelsblatt „Eines steht fest: Schwer aufzuklärende Cyber-Attacken dürften ein beliebtes Mittel der Kriegsführung im 21. Jahrhundert werden“.

Hintergrund der Aufregung ist Stuxnet, ein Computerwurm, der weltweit industrielle Steuerungssysteme angegriffen hat, und damit die Fernsteuerung und Sabotage von Industrieanlagen, Kraftwerke, oder Ölpipelines ermöglicht. Ziele und Herkunft des Wurms sind noch immer unklar. In Iran saß der Wurm in einer Atomanlage, und auch in China, Pakistan und Indien hat sich dieser Wurm verbreitet. Schließlich wurde berichtet, dass auch in Deutschland Computer infiziert sind.

Obwohl bis jetzt nichts „Schlimmes“ passiert ist, hat der Fall Stuxnet das Thema IT-Sicherheit auf die Tagesordnung gebracht. Die Diskussion, wie wir mit diesem Thema umgehen, steckt noch in der Anfangsphase. Als Berichterstatter für IT-Sicherheit im Innenausschuss habe ich mir natürlich Gedanken hierzu gemacht.
In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Sicherheit der Kommunikations-Infrastruktur zuständig, es hat auch zu Stuxnet eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Im militärischen Bereich ist das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, und zusätzlich das Kommando Strategische Aufklärung mit seiner Abteilung für Informations- und Computernetzwerkoperationen mit dem Thema befasst. Bis jetzt wurde in Deutschland über IT-Sicherheit aber vor allem unter dem Gesichtspunkt der Internetkriminalität und der innenpolitischen und rechtstaatlichen Konsequenzen der Gefahrenabwehr diskutiert.
Grundsätzlich ist es schwierig, den Charakter von Cyber-Angriffen einzuschätzen, und ebenso schwierig, adäquate institutionalisierte Vorbereitungen zu treffen. Wie bei vielen modernen Techniken haben wir es hier mit „dual use“ Techniken zu tun, d.h. sie kann sowohl für militärische wie auch zivile Zwecke benutzt werden. Einen Rüstungswettlauf um das Cyberspace würden wir unter Umständen gar nicht bemerken, bis wir bereits mitten drin wären. Staaten könnten Potential aufbauen ohne daß die bei klassischer militärischen Aufrüstung vorhandenen internationalen Kontrollmechanismen greifen würden. Vorstellbar ist etwa auch, dass nicht-staatliche Akteure wie Terrorgruppen organisierte kriminelle Hacker mit Attacken beauftragen könnten.

Cyberangriffe sind weitgehend anonym, und der Angreifer kann von überall zuschlagen. Entfernung zum Ziel ist so völlig unbedeutend geworden. Die Vorbereitung von Attacken kann unbemerkt und in Ruhe vorbereitet werden, der Angriff selbst erfolgt dann schnell, unerwartet und hocheffizient. Da die Lokalisierung und Identifizierung von Tätern sehr schwierig sind, hat der Täter zudem eine gute Chance, Strafverfolgung vermeiden zu können.

Wie wollen wir mit solchen Entwicklungen umgehen? Kernfrage wird sein, ob wir Cyberangriffe als eine militärische oder als zivile Bedrohung auffassen, und ob wir es für nötig halten, die bestehenden Strukturen in Deutschland entsprechend anzupassen.
In den Vereinigten Staaten wird das Thema mitterlweile aus einer sicherheitspolitischen und militärischen Perspektive gesehen. Die USA haben mit USCybercom ein dezidiert für die Abwehr und Durchführung von Computerattacken zuständiges eigenes IT-Kommando der Armee. 2009 hat Präsident Obama angekündigt, 30 Millionen Dollar für die Verteidigung gegen Cyber Attacken auszugeben . Aktuell wird in den USA das bisher größte Cyber-Manöver abgehalten, um zu klären, wie man am besten mit Cyber Attacken umgeht.

2007 wurde Estland Opfer einer Reihe von Angriffen auf kritische Informationsstrukturen, die massiv die Handlungsfähigkeit von Politik und Wirtschaft beeinträchtigten. Die EU hat danach Maßnahmen getroffen: 2009 wurde ein Fünf-Punkte-Plan zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen aufgestellt. Nach dem Bekanntwerden von Stuxnet kam der Vorschlag, härter gegen Cyberkriminelle vorzugehen. EU-Innenkommissarin Malmström hat die Bedrohung durch Angriffe im Internet als „enorm“ eingeschätzt. Auch die NATO besitzt seit 2008 einen „Cyber Defense Plan.“ Im Zuge der Verhandlungen über das neue strategische Konzept wird derzeit intensiv über eine stärkere Gewichtung des Aufbaus eigener Kapazitäten im Bereich der IT-Gefahrenabwehr diskutiert. Der NATO-Gipfel in Lissabon am 19. und 20.11. wird sicherlich auch im Zeichen von cyberwar stehen. Ob aber der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrstrategie und –struktur beschlossen wird scheint momentan fraglich. Die Abwehr von Cyber-Attacken ist prinzipiell möglich, erfordert aber ein gewisses Maß an Offensivkapazität. Das bedeutet, dass ein militärisches Konzept, wie es im Rahmen der NATO ja der Fall wäre, eine Angriffskomponente und –strategie beinhalten müsste. Dies erscheint mir angesichts des Konsensprinzips der NATO nur schwer vermittelbar. Die völkerrechtliche Einschätzung von derart neuartigen Angriffen steht noch am Anfang. Wenn also über cyber-WAR, also Krieg, gesprochen wird, dann muß klar abgesichert sein, in welchem Maß und in welchen Situationen sich ein Staat auch aktiv verteidigen darf.
Ebenso bleibt zu bewerten, ob Cyber Attacken unter das Gewaltverbot der Vereinten Nationen fallen, wenn es zum Beispiel um die Störung kritischer Systeme oder den Diebstahl von Daten geht. Dies vor allem, da das Wort „Gewalt“ nicht definiert wird. Auch beim Selbstverteidigungsrecht (Kapitel VII Art. 51) bestehen Unklarheiten, zum Beispiel ob ein Präventivschlag zur Selbstverteidigung erlaubt ist, wenn klar ist, dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht.
Diese Fragen sind alle sehr umstritten, vor allem deshalb, weil die Urheberschaft von Angriffen – und die Verantwortung eines Staates - oft nicht geklärt werden kann.

Welche Maßnahmen können wir bereits jetzt treffen? Beispiele wären: Verbesserte nationale Koordinierung der Zuständigkeiten für Abwehrmaßnahmen im Angriffsfall; intensivere internationale Kooperation auf bi- und multilateraler Basis komplementär zu den Verhandlungen in den Sicherheitsorganisationen; verbesserte Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft; die Beschaffung neuster Technologien; die Aus- und Weiterbildung in der Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnologien.
Ich denke, dass wir derzeit nicht von „Krieg“ sprechen sollten. Der Bericht des BSI über die „Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2009“ konstatiert eine ernst zu nehmende Bedrohung für Deutschland. Beinahe jeder hängt am „Cyberspace“ oder sogar von ihm ab, und Attacken können deshalb politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und militärische Folgen haben, sowie großes Zerstörungspotenzial. Wie man mit Cyberattacken umgeht, hängt vor allem davon ab, was das Ziel der Attacke ist, und wo die Attacke herkommt. Gerade weil diese zwei Punkte schwierig festzustellen sind, gibt es noch viel Diskussionsbedarf. Die Frage ist auch, wie viel Macht wir in diesem Zusammenhang den Strafverfolgungsbehörden geben wollen. Klar ist: Wir wollen auf keinen Fall eine europäische NSA!

Wir müssen uns also mit dem Thema intensiv beschäftigen, aber von einem Krieg zu sprechen geht mir im Moment erst mal zu weit.

2010-08-29

LAN-Party im Deutschen Bundestag

Gemeinsam mit meinen Kollegen Dorothee Bär (CSU) und Manuel Höferlin (FDP) plane ich eine LAN-Party im Deutschen Bundestag.

Immer wenn in Deutschland ein Amoklauf stattfindet immer wenn Jugendliche über die Strenge schlagen eigentlich fast immer dann wenn Jugendliche Dinge tun für die, die Gesellschaft keine einfache Antwort parat hat wird nach den Ursachen im trüben gefischt. Nicht selten müssen dabei auch Computerspiele, insbesondere die sogenannten Shooter als Erklärung herhalten.

Wir wollen diesmal ohne einen solchen traurigen Anlass als Motivation offen an das Thema herangehen und frei von einer emotionsgeladenen Stimmung uns dem Thema näheren: Was sind Computerspiele und welchen Einfluss können sie haben? Dabei wollen wir positive Effekte betrachten und Problembereiche keineswegs verstecken.

Computerspiele bieten eine unheimlich breites Spektrum. Früher saßen Familien zusammen bei Brettspielen, heute auch über Kontinente vereint mit Spielekonsolen Abende verbringend. Computerspiele bieten Spaß, Spannung, Sport und Bildung. Kreative Entwickler schaffen künstlerische Werke die schon heute kulturellen Status haben. Damit Politik dies genauso betrachtet wie das Gefahrenpotential veranstalten wir eine

LAN-Party im Deutschen Bundestag

Die Abgeordneten treffen dort auf einen Parcours von verschiedensten Spielen:
Natürlich wird es dort auch ein Spiel wie z.B. Counter Srike geben, Daneben werden wir auch ein Sportspiel (z.B. Fußball), Denkspiele und Geschicklichkeitsspiele anbieten. Die genau Zusammenstellung werden wir in den nächsten Wochen erarbeiten.
Um den spielerischen Reiz zu erhöhen sollen die Fraktionen in Teams gegeneinander antreten.

Eingeladen werden alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie Politiker die uns in der Vergangenheit durch eine undifferenzierte Haltung zu Computerspielen aufgefallen sind.

Allen voran geht es uns darum die Diskussion zu versachlichen und gerade denjenigen Abgeordneten eine Chance zu bieten die bisher dem Thema eher fremd waren. Es geht darum Berührungsängste abzubauen und Vorurteile zu hinterfragen.

Wir wollen dabei durch eigenes erleben, durch „hands on“, fördern das Abgeordnete aus eigener Erfahrung heraus Entscheidungen treffen können.

Dazu bekommen wir Unterstützung von den Spielern den Herstellern und der Bundeszentrale für politische Bildung ebenso wie von Medienpädagogen die die Veranstaltung begleiten werden. Zum Thema Sucht werden wir die Suchtbeauftragte des Deutschen Bundestages, die sich seit Amtsantritt mit dem Thema auseinandersetzt, zur Veranstaltung einladen. Ebenso wollen wir auch Betroffenen die Möglichkeit geben aus ihren Erfahrungen zu berichten Wichtig ist es alle Facetten zu betrachten, alle Beteiligten zu Wort kommen zu lassen.

Dabei soll die Diskussion um die Probleme, Sei es Spielesucht, Gewaltverherrlichung oder Spiele mit grenzwertiger Handlung einen wichtigen Raum bekommen.

Hier steht die offene Diskussion aller Akteure mit der Politik im Vordergrund!

Es geht hier nicht darum eine spaßigen Nachmittag zu haben sondern darum durch eigenes erleben emotionsfrei, rational eine bessere Entscheidungsgrundlage zu entwickeln.

Wir begnügen uns eben nicht damit einen einmaligen Event zu organisieren sondern wollen eine breite Diskussion um alle Facetten anregen. Deswegen steht diese Veranstaltung am Anfang und nicht am Ende einer Diskussion!

2010-07-20

The German Internet Power Switch

BERLIN. Zu den Forderungen im 15-Punkte-Sofortprogramm zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), unter anderem nach einem „Reset-Knopf“, um Deutschland im Ernstfall sofort „vom Netz nehmen“ zu können, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und im Unterausschuss „Neue Medien" Jimmy SCHULZ:
 
Herr Jansen, der BDK-Vorsitzende, besitzt offenbar mehr Humor als gedacht. Auf die Idee zu kommen, das deutsche Internet abzuschalten, zeugt vielleicht von Kreativität- diese Idee auch noch zu veröffentlichen, zeugt von Mut. Vor allem aber von Unwissenheit: Die Folgen der Umsetzung wären verheerend. Außer ernsthaften wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen und komplettem Chaos würde eine solche Möglichkeit eine unzulässige Machtkonzentration im Kanzleramt bedeuten.
Die Forderung nach einer verpflichtenden Registrierung bei einer staatlichen Stelle, wenn man im Internet etwas kaufen möchte würde zu eine schwierigen Lage führen. Natürlich braucht der Gemüsehändler um Gemüse auf dem Markt zu verkaufen eine Lizenz, aber doch nicht derjenige der eine Gurke kaufen will!
Wir müssen zuerst die Chancen die uns das Internet bietet sehen. Auch der Bundesinnenminister hat das in seinen 14 Thesen zu Netzpolitik erkannt. Das Internet als „größten Tatort der Welt“ zu bezeichnen, verleitet zu Fehlvorstellungen. Gesetze gelten im Internet in gleicher Weise wie in der realen Welt. Außerdem werden nach meinem Kenntnisstand im Internet prozentual mehr Straftaten aufgeklärt als in der realen Welt. Wir brauchen deshalb keine Internetpolizei, die aktuellen Befugnisse zur Strafverfolgung reichen aus, sie müssen nur konsequent angewendet werden. Dazu müssen die IT-Kompetenz und IT-Ausstattung der Polizei weiter gestärkt werden.
Neue Kompetenzen hingegen, wie die vom BDK geforderten Ermächtigungsnormen mit denen Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen dürfen“ wären - abgesehen von den Problemen bei der Durchführung solcher Maßnahmen - ein datenschutzrechtlicher Albtraum.
Diese massive Verletzung der Privatsphäre ist nur noch vergleichbar mit dem Durchwühlen privater Tagebücher ohne Durchsuchungsbefehl. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wäre hier aufs Schärfste verletzt.
Das Internet ist das freiheitlichste Kommunikations-Medium der Welt, und somit Garant der Freiheit. Diese darf auch nicht zugunsten der Sicherheit - unverhältnismäßig eingeschränkt werden.
 

2010-07-15

Rede zur Online Durchsuchung

Rede zu Antrag 17/2423 (Die Linke):
Befugnis des Bundeskriminalamts zur online-Durchsuchung aufheben
[zu Protokoll]

In der Bekämpfung des Terrorismus ist es äußerst wichtig, dass unsere Grundrechte niemals untergraben werden. Andernfalls ist der Kampf bereits durch eigenes Tun verloren. Das Bundeskriminalamtgesetz, das Ende 2008 verabschiedet wurde, hat dem Bundeskriminalamt erhebliche und nie dagewesene Kompetenzen zur Terrorabwehr eingeräumt, inklusive des verdeckten staatlichen Zugriffs auf fremde informations-technische Systeme über Kommunikationsnetze: die Online-Durchsuchung. Bekanntermaßen ist die FDP überaus skeptisch auf diesem Gebiet, denn wie von dem ehemaligen FDP-Bundesinnenminister Baum erwähnt, besteht die Gefahr einer schleichenden Erosion der Grundrechte.

Und wirklich bestehen bei der Online-Durchsuchung aus unserer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere bei dieser Maßnahme wird der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in unerträglicher Weise eingeschränkt. Unsere Beschwerden zur Änderung des BKA-Gesetzes und insbesondere gegen die Online-Durchsuchung haben wir bereits in unserem Entschließungsantrag (16/10851) in der letzten Wahlperiode erwähnt, und wir haben die Online-Durchsuchung sehr deutlich abgelehnt. In der letzten Wahlperiode war aber eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestags für diese Praxis, und zur Demokratie gehört es auch, Mehrheitsentscheidungen des Bundestages zu respektieren.

Die Bürgerrechte liegen uns sehr am Herzen, deswegen war es uns wichtig, die Reform dieser Befugnisse für das BKA im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Das haben wir getan. Es ist vereinbart, "Regelungen zu treffen, die den Schutz des Kernbereichs privater Gestaltung optimieren und das Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren zu erhöhen. Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und in wieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist."

Die drängende Forderung der Linken, jetzt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufzuheben, ist momentan allerdings nicht notwendig. Denn es hat bis heute, und dies ist der Linken auch voll bewusst, noch keine Online-Durchsuchungen gegeben! Dies wurde in einer Antwort der Bundesregierung auf einer kleine Anfrage am 21. Mai 2010 bestätigt. Wir sind sehr froh, dass bis jetzt keine Verstöße gegen unsere Grundrechte durch diese Maßnahme stattgefunden haben, und wir werden, zusammen mit der Union, den Kernbereichsschutz im Bundeskriminalamtgesetz verbessern und die verfahrensrechtlichen Absicherungen erhöhen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen, dass die Grundrechte unserer Bürger auch in Zukunft in keiner Weise untergraben werden.

Weiterhin ist wichtig zu bemerken, dass Ärzte und Journalisten, insbesondere aber Rechtsanwälte, unter ihnen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz und gegen die heimliche Ausspähung von Computern eingereicht haben. Wir warten noch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass die Online-Durchsuchung nicht Verfassungskonform ist, dann müssten natürlich Konsequenzen gezogen werden. Dann wäre eine Abschaffung der Online-Durchsuchung konsequent.

Der Antrag der Linken zur Aufhebung der Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung hat durchaus unsere Sympathie, aber wir können ihn nicht unterstützen. Eine Mehrheit im Bundestag hat sich für die Online-Durchsuchung entschieden. Das müssen wir momentan akzeptieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht deutlich in eine andere Richtung weist, müssen Konsequenzen gezogen werden. Sicher ist aber, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir werden die Befugnisse des BKA sehr kritisch beobachten und evaluieren. Mit der FDP in der Regierung werden die Bürgerrechte nicht hintenangestellt.

2010-07-13

Rede zum Volksentscheid auf Bundesebene

Sehr geehrte Frau Präsident, werte Kollegen,

Winston Churchill sagte am 11. November 1947 bei einer Rede im Unterhaus: "Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen - abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kannte er damals noch nicht. Dort ist ein demokratischer Rechtsstaat beschrieben der ohne Frage hohen Ansprüchen genügt.

Diese Demokratie gilt es behutsam aber beständig weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Das haben wir Liberale immer gefordert und in vielen Anträgen dokumentiert. Hier steht aber heute ein Antrag der Fraktion die Linke zur Beratung der eben nicht den Anforderungen einer positiven Weiterentwicklung standhält.

Es geht hier darum ob und wie wir Volksentscheide auch auf Bundesebene haben wollen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aus gutem Grund für eine repräsentative Demokratie entschieden.

Man muss die Ergebnisse von Volksbegehren und Volksentscheiden nicht immer mögen, um sich trotzdem für sie einzusetzen.

Darum geht es nämlich nicht. Sicherlich kann man solche Entscheidungen auch kritisch hinterfragen, als Bayer sei mir das heute erlaubt.

Aber das ist für mich kein Grund an der grundsätzlichen Richtigkeit von direkten Elementen in unserem politischen Gemeinwesen zu zweifeln.

Deswegen setzen wir Liberale uns für die Stärkung der direkten Demokratie ein, auf kommunaler Ebene, auf Länderebene, auf Bundesebene, und darüber hinaus auch auf der europäischen Ebene. Das habe ich ja unlängst an dieser Stelle klar dargelegt. Ich freue mich über bürgerliches Engagement und Initiative - besonders in der Politik.

Ich halte mehr plebiszitäre Elemente, eine Fortentwicklung der Demokratie für einen guten und richtigen Prozeß, auch wenn ich mit dem Blick nach Bayern manchmal daran verzweifeln könnte! Trotzdem - nein gerade deswegen bin ich großer Fan der Bürgerbeteiligung in den Ländern. Denken Sie nur daran wie selten die bayerische Verfassung geändert wurde weil nur das Volk diese Möglichkeit hat. Dem Grundgesetz hätte ein solcher Schutz manchmal nicht geschadet.

Die FDP-Fraktion hat ja in der letzten Wahlperiode einen Antrag zum selben Thema eingebracht: Wir wünschen uns, und zwar damals wie heute, dass die Bürger unseres Landes tiefgreifender an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokatie, daran soll auch in Zukunft kein Zweifel bestehen - und doch wollen wir auch dieses Haus für mehr Bürgerbeteiligung öffnen. Gerade die großen Fragen und die harten Entscheidungen können so durch die Beteiligung in ihrer Legitimation gestärkt werden.

Trotzdem lehne ich, lehnen wir den Antrag der Linken ab. Scheinbar haben Sie nichts dazugelernt seit den Diskussionen in der letzten Legislaturperiode, Ihr Antrag jedenfalls ist weitgehend derselbe. Immer noch sind die Schwellen die Sie anlegen viel zu niedrig. Wir wollen Beteiligung der Bürger, nicht aber die Diktatur durch Minderheiten!

Es muss sichergestellt bleiben, dass auch Volksinitiativen auf ähnlich breiter gesellschaftlicher Basis stehen wie die Entscheidungen dieses Parlamentes. Gleichzeitig darf aber die Hürde für die Beteiligung nicht unmöglich hoch oder abschreckend sein. Die FDP hat sich hier immer für eine Schwelle von 400 000 Unterstützern eingesetzt - dies erscheint mir immer noch eine an-gemessene Höhe zu sein.

Auch das Quorum, das Sie bei der zweiten Stufe, bei den Volksbegehren, anlegen sollte überdacht werden. Eine prozentuale Koppelung an die Ge-samtzahl der Wahlberechtigten erscheint mir deutlich sinnvoller als eine absolute Zahl, die unabhängig von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen auf Jahre hinweg im Grundgesetz verankert wird!

Aber es gibt nicht nur inhaltliche Gründe Ihren Antrag abzulehnen, obwohl diese völlig ausreichend wären.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, die Beteiligung der Bürger über die Reform des Petitionswesens auszubauen.

Dort heisst es: "Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petiti-onswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse vorsehen."

Wir haben im letzten Jahr sehen können welche Dynamik eine solche Peti-tion bekommen kann. Ich selbst habe zusammen mit 134 000 engagierten Bürgern die Petition von Franziska Heine gegen Internetsperren gezeichnet und damit eine breite Debatte über politische Fehlentwicklungen ausgelöst.

Dieses Petitionsrecht wollen wir nun deutlich ausbauen.

Die Umsetzung hat für uns Priorität, weil es die Strukturen dieses Hauses mit einbezieht. Das heißt, dass das Plenum erfolgreiche Massenpetitionen an die zuständigen Ausschüsse überweisen kann, wo dann fachkundige Beratung stattfinden kann.

Wir haben nun seit 5 Jahren das Online-Petitionsverfahren, das die Interak-tion zwischen Bürger und Parlament endlich auf eine zeitgemäße Ebene gehoben hat. Durch die Ausbreitung des Internets stehen wir vor der Ver-wirklichung eines alten Traumes - nämlich der Beteiligung aller gesell-schaftlichen Gruppen am Meinungsbildungsprozess unserer Republik. Durch die öffentlichen Petitionen können wir Schichten erreichen, die der politischen Teilhabe früher ferngestanden sind. Der mündige und informierte Bürger kann seinen Anliegen nun öffentlich Gehör verschaffen und Mißstände anprangern.

Lassen Sie es mich noch einmal klar sagen: Ich bin für eine weitergehende Beteiligung der Bürger an der Politik, auch an Gesetzgebungsverfahren. Ich habe das ja erst in meiner Rede zur Europäischen Bürgerinitiative an dieser Stelle gesagt. Ich halte das für einen sehr interessanten und diskussions-würdigen Ansatz. Lassen Sie uns gemeinsam, Schritt für Schritt, unsere De-mokratie weiterentwickeln. Einen ersten, wichtigen Schritt werden wir nach der Sommerpause mit dem erweiterten Petitionsrecht tun.

2010-06-28

Unterstützung willkommen

Gestern habe ich Unterstützung aus der Union bekommen. Frau Minister Aigner fordert in der Bild dass Notebooks im Plenum erlaubt werden sollen.

Ich habe ihr darauf folgende E-Mail geschickt:

-------------------------------------

Sehr geehrte Frau Minister Aigner,

mit großer Freude habe ich heute Ihr Interview auf bild.de gelesen. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung meiner Initiative, endlich auch im Bundestag mit aktuellen Kommunikationsmitteln arbeiten zu können.

Die Zeit ist mehr als reif, dass professionelle Arbeitsweise, die in Unternehmen und selbst an Schulen bereits als selbstverständlich gilt, auch im Bundestag Einzug halten kann.

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich einladen, das weitere Vorgehen bei nächster Gelegenheit auch persönlich zu besprechen.

Dies ist auch ein gute Gelegenheit zu beweisen, dass unsere Koalition sehr wohl gut funktioniert!

Mit freundlichen Grüßen


Jimmy Schulz, MdB

2010-06-16

Die Woche im Bundestag

In den vergangenen Wochen ist wieder eine ganze Menge passiert. Deswegen diesmal gleich eine Reihe von Themen in einem Blogeintrag.
 
Anfang der Woche überraschte uns eine Meldung aus München: "Datenskandal im Wahlamt" - offensichtlich sind tausende Adressen von Briefwählern, darunter die einer ganzen Reihe Prominenter, durch Fehlverhalten im Wahlamt an einen Adressenhändler geraten. Dabei handelt es nicht um eine Bagatelle! Eine solche Verletzung des Datenschutzes ist nicht zu entschuldigen. Die Münchener Rathaus FDP hat schnellstmöglicher Aufklärung verlangt. Ich werde am Thema dran bleiben und weiter berichten.

Am Montag tagte die Enquete Internet und digitale Gesellschaft zu ihrer ersten regulären Sitzung. Vorab hatten wir uns darauf geeinigt, dass wir das Thema Netzneutralität eingehender betrachten wollen. Dies stellt aber nur eine erste Näherung an das Thema dar, denn wir haben parallel auch eine Projektgruppe zum Thema eingerichtet. In dieser Projektgruppe werde ich gemeinsam mit unseren drei Sachverständigen die FDP Fraktion vertreten.

Darüber hinaus haben wir zwei weitere Projektgruppen ins Leben gerufen. Meine Kollege Sebastian Blumenthal wird sich mit dem Thema Urheberrecht und geistiges Eigentum auseinandersetzen, während Manuel Höferlin den Vorsitz der Projektgruppe Datenschutz übernommen hat. Damit kann nun endlich die Sacharbeit der Enquete beginnen. Die komplette Diskussion zur Netzneutralität gibt es als Video hier. Ich spreche ab Minute 14:28.

Alle wesentlichen Sitzungen der Internet Enquete tagen - entgegen der parlamentarischen Praxis bei Ausschusssitzungen - öffentlich. Die Öffentlichkeit der Enquete war eine Forderung, die ich von Anfang an in der Obleuterunde vertreten habe. Im Unterausschuß Neue Medien hat sich diese Praxis bereits bewährt. Die Projektgruppen hingegen tagen nicht öffentlich. Dies wurde in der Obleuterunde für die Enquete mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Nach übereinstimmender Meinung brauchen wir auch Rückzugsräume um laut zu denken, auch mal etwas offen anzusprechen. Eine nie unter sich tagende Projektgruppe bietet keinen Raum auch für Denk- und Lernprozesse, denn hier stünde immer die Adressierung des Publikums, nicht aber die Sache im Vordergrund. Wir werden sehen, ob das so die beste Lösung ist.

Im Bereich der Internetsperren ist nun auch endlich Bewegung in die Diskussion gekommen. Es steht ein Termin für die Anhörung im Rechtsausschuss fest. Diese wird am 10.11.2010 stattfinden. Im Vorfeld werden eine ganze Reihe von Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene stattfinden. Am Montag werde ich mich mit der EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström treffen. Am Dienstag besuchen wir das BKA um die verschiedenen Möglichkeiten zu diskutieren. Es geht also endlich vorwärts. Ich bitte jedoch gerade bei diesem hochemotionalen Thema noch um etwas Geduld.

 

 

2010-04-24

Antrag zum Bundesparteitag

Betr.: Jugendschutz im Internet sinnvoll gestalten, Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E) überarbeiten


Antragsteller: Sebastian Blumenthal MdB, Manuel Höferlin MdB,
Jimmy Schulz MdB


Der Bundesparteitag möge beschließen:

Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in seiner Form vom 12. März 2010 ist abzulehnen. Der Bundesparteitag fordert die Landtagsfraktionen der FDP auf, sich deutlich gegen den Staatsvertrag auszusprechen und eine transparente Diskussion darüber zu fordern, wie der Jugendmedienschutz in Zukunft gestaltet werden kann.
Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss dem besonderen Charakter eines globalen, freien und partizipativen Netzwerkes, das sich in seinen technischen und sozialen Strukturen rasant wandelt, gerecht werden. Der aktuelle Entwurf des JMStV kann diese Ansprüche nicht erfüllen.


Zur Begründung:
Die Unterzeichnung des Staatsvertrages ist für den 10. Juni vorgesehen, unmittelbar zum Ende der Antragsfrist des Bundesparteitages tagte die Ministerpräsidentenkonferenz, die den Entwurf der Rheinland-Pfälzischen Staatskanzlei zunächst zur Kenntnis genommen hat. Um einen Staatsvertrag, der den Jugendschutz im Netz auch adäquat und effizient umsetzt auf den Weg zu bringen, müssen jetzt die Weichen gestellt werden, bevor der jetzige Entwurf beschlossen wird.

Der vorliegende JMStV-E wurde weitestgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Bedenken, die von Internetnutzern - Konsumenten wie Anbietern von Inhalten - geäußert wurden, haben so nur in geringem Maße Niederschlag in der Novellierung finden können, so dass Vorstellungen darüber, wie Jugendschutz funktionieren soll, aus der bisherigen Gesetzgebung des Rundfunk auf das Medium Internet übertragen wurden. Ein Beispiel dafür sind geplante Sendezeitbegrenzungen für jugendgefährdende Inhalte, die in einem globalen Netzwerk weder wünschenswert sind, noch umsetzbar wären.
Die neuen Regelungen des JMStV sehen eine freiwillige Alterskennzeichnung von Onlineinhalten vor. Dabei wird ein Parallel-System geschaffen, das unter der Ägide der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Alterskennzeichnungen vorsieht.
Das Problem ist, dass Alterseinstufungen im Internet (anders als z.B. bei DVDs oder Computerspielen im stationären Handel) keine Rechtssicherheit bieten, sondern jederzeit von der KJM oder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beanstandet werden können.
Auf Grund des Wegfalls der „14-Jahre-Stufe“ steht zu erwarten, dass es künftig in Einzelfällen in der Praxis zu Unterschieden bezüglich der jugendmedienrechtlichen Altersbewertung und des erlaubten Zugangsalters aufgrund anderer juristischer Erwägungen für ein und dasselbe Angebot kommen wird. Eine Kollision von Datenschutz- mit Jugendmedienschutzrecht wäre hier die Folge. Anbieter von Social Communities, welche die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer datenschutzrechtlichen Verarbeitungsklausel benötigen, sind derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen gezwungen, ihr Angebot erst ab 14 Jahren anzubieten. Weitere Anbieter von Social Communities halten aus nachvollziehbaren zivil- und strafrechtlichen Erwägungen ihr Angebot für Nutzer mit einem Mindestalter von 14 Jahren bereit. Der Wegfall dieser Altersstufe im Rahmen des Trennungsgebotes stellt diese Anbieter vor das praktische Problem, dass nunmehr die Inhalte für ab 12-Jährige unbedenklich sein müssen, die Plattform aber wegen des Datenschutzes bzw. des gesetzten Mindestalters erst von ab 14-Jährigen genutzt werden darf.
Es erscheint aus Gründen des Jugendmedienschutzes weder erforderlich noch sachgerecht, entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten der Altersstufe „ab 18“ eine AVS-Pflicht (Altersverifikations-Systeme) aufzuerlegen. Die Gleichstellung dieser Art Inhalte mit indizierten Inhalten bzw. „offensichtlich schwer entwicklungsgefährdenden“ Inhalten nach § 4 Abs. 2 Ziffer 3 JMStV scheint sachlich nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig, da hier deutliche Unterschiede im Grad der Gefährdung vorliegen. Im JmStV-E wird an keiner Stelle klargestellt, dass es nicht zu einer Verpflichtung der aktiven Überprüfung von Drittinhalten durch die Anbieter kommt. Besondere Probleme bereitet der JMStV-E damit denjenigen, die kostenfreie, nichtkommerzielle Inhalte für Kinder und Jugendliche anbieten, wie etwa politische Organisationen oder in der Jugendarbeit engagierte Verbände. Diese müssten ihre Foren und Blogs 24 Stunden täglich auf jugendgefährdende Inhalte hin prüfen oder aber für Minderjährige unzugänglich machen. Eine bisher lediglich durch eine Protokollnotiz erfolgte Klarstellung, dass diese Pflichten lediglich Anbieter jugendgefährdender Inhalte auferlegt werden sollen, ist unzureichend.
Sehr problematisch ist hierbei, dass im JMStV-E eine Bußgeldbewehrung für die Verbreitung von Angeboten vorgesehen ist, die auf Kinder und Jugendliche aller Altersstufen entwicklungsbeeinträchtigend wirken können und bei denen der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich sind. Diese Vorschrift widerspricht der momentan vorgesehenen Systematik des § 5 JMStV-E, nach der Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten lediglich für eine Wahrnehmungserschwerung Sorge tragen müssen.
Angesichts der dargestellten schwerwiegenden Defizite sind die FDP-Landtagsfraktionen aufgerufen, die Novellierung des JMStV in der vorliegenden Fassung zu verhindern.

2010-04-22

Rede vor dem Deutschen Bundestag zum SWIFT Abkommen

22. April 2010
Rede Jimmy Schulz, MdB
Top 22 zu Protokoll
SPD Antrag „Neues SWIFT-Abkommen nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben“

Die Rede als Videoblog

Die USA sind unser wichtigster Partner im Kampf gegen den Terrorismus. Um in diesem Kampf erfolgreich zu sein, ist die Kooperation zwischen den Partnern äußerst wichtig. Aber auch diese Kooperation hat ihre Grenzen. Wenn Kooperation heißt, Bürgerrechte auf`s Spiel zu setzen, dann ist sie an dieser Stelle nicht zielführend. Denn dann fördern wir den Kampf nicht, sondern haben ihn bereits verloren.

Das neue Verhandlungsmandat für ein neues SWIFT -Abkommen, dass Freitag im Rat der EU- Innen- und Justizminister verabschiedet werden soll, bedeutet potenziell die Übermittelung von Millionen Daten von EU-Bürgern. Das ist keine leichte Sache und muss sehr ernst genommen werden. Wie bei jeder Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung müssen Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Anforderungen, die das Europäische Recht in diesem Zusammenhang stellt, sind von höchster Wichtigkeit und müssen eingehalten werden.

Das neue Mandat, das die Kommission am 24. März vorgestellt hat, stellt gegenüber dem vom Parlament abgelehnten Interims-Abkommen eine erhebliche Verbesserung dar. Wir sind froh, dass z. B. der Terrorismusbegriff an die Definition in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses (2002/475/JI) angeglichen ist und dass SEPA Daten ausgeschlossen sind. Trotz dieser Verbesserungen ist das Mandat aber weiterhin unzureichend und enthält es noch verschiedene besorgniserregende Eingriffe in Bürgerrechte.

Der Transfer von Millionen Daten unbeteiligter Bürger in großen Datenpaketen ist inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass aufgrund eines einzelnen Verdachtsfalls die Kontobewegungen Hunderter oder Tausender ausgeliefert werden! Der Grund dafür, dass SWIFT die Datenpakete weder öffnen noch lesen kann. Aber dennoch können wir solche technischen Gründe nicht akzeptieren, denn der Transfer dieser großen Pakete kann im Nachhinein nicht mehr berichtigt werden. Aufsicht und Kontrolle kommen zu spät, wenn das Datenschutzrecht schon verletzt ist. Weiterhin sollen natürlich möglichst wenig Daten übermittelt werden und jede Übermittlung muss an eng gesteckte Bedingungen geknüpft sein. Die Daten müssen auf europäischer Seite kontrolliert und nicht explizit angeforderte Daten müssen aussortiert werden. Damit diese Kontrolle europäischem Recht unterfällt, sollte mit diesen Aufgaben eine europäische Behörde betraut werden. Eine solche Behörde muss hinsichtlich ihrer rechtlichen Aufsichtsfähigkeiten klar definiert sein.

Weiterhin sind die vorgesehenen Sperrfristen in keiner Weise akzeptabel. Die Speicherfrist soll unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf deutlich weniger als 5 Jahre begrenzt werden.

Außerdem brauchen wir strikten Daten- wie auch Rechtsschutz. Schließlich geht es um europäische Bürger und wir dürfen keine Regelungen akzeptieren, die europäische Standards unterschreiten. Das bedeutet Transparenz im Sinne von Information über Daten, Korrektur unrichtiger Daten, Löschung und Entschädigung für zu Unrecht betroffene Bürger. Sehr wichtig ist zudem die Gewährung effektiven Rechtschutzes vor US-Gerichten. Schließlich dürfen Daten nur dann an Drittstaaten weitergegeben werden, wenn dort erstens ein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht und zweitens eine spezifische Anfrage gestellt wird. Keinesfalls denkbar ist eine anlasslose Weitergabe der Daten.

Völlige Transparenz ist unabdingbar. Das gesamte Abkommen muss publiziert werden, geheime Anlagen darf es nicht geben. Weiterhin muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zusammen mit Vertretern von Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Es ist zu evaluieren, wie die Daten genutzt werden und inwiefern die Datensammlung für den Kampf gegen den Terrorismus überhaupt zweckmäßig ist.

Der Antrag der SPD enthält einige wichtige Ziele, von diesen hat Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in den momentanen Verhandlungen allerdings Wesentliche bereits erreicht. Interessant ist an dieser Stelle Folgendes: Die Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 vom damaligen SPD-Finanzminister Steinbrück aufgenommen, zum Zeitpunkt der Bundestagswahl waren sie bereits weitestgehend abgeschlossen. Wir hätten uns also viel Mühe ersparen können, wenn die SPD in den Verhandlungen seinerzeit ein paar von ihren eigenen Zielen aus dem jetzt vorgelegten Antrag durchgesetzt hätte. Leider war die SPD damit nicht sehr erfolgreich. Die Justizministerin hat in die letzten Wochen mehr geschafft als die SPD in zwei Jahren.

Zum Schluss noch einmal das Entscheidende: Wir dürfen nicht abweichen von dem, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben, nämlich ein hohes Datenschutzniveau im SWIFT-Abkommen! Ich habe großes Vertrauen in unsere Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie sich durchsetzt und damit dafür sorgen wird, dass nichts Geringeres als die Sicherheit der Daten unserer Bürger bewahrt wird.

2010-03-30

Löschen statt Sperren auch in Europa!

Am Montag, 30. März, hat EU-Innenkommissarin Malmström einen neuen Entwurf für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornographie präsentiert. Darin werden alle EU- Mitgliedsstaaten aufgefordert, kinderpornographische Seiten im WWW zu blockieren. Die neue Richtlinie soll, unter anderem, technologische Entwicklungen berücksichtigen und die EU-Richtlinie von 2004 (2004/68/JHA) ersetzen.

Eine Überprüfung und Neuevaluierung ist natürlich grundsätzlich richtig, aber Internetsperren sind definitiv der falsche Weg! Sperren können leicht umgehen werden, und die Sperrlisten können im schlimmsten Fall als „Gelbe Seiten“ verwendet werden. Die EU sollte sich darauf konzentrieren, internationale Löschvereinbarungen durchzusetzen, um solches Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Die Bekämpfung von Kinderpornographie – also dokumentiertem Kindesmißbrauch!- ist zu wichtig für Symbolpolitik.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Grundsatz "Löschen statt Sperren", der im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, bereits deutlich angemahnt. Ich bin sehr froh, dass sie diese Frage proaktiv behandelt. Ich werde sie gerne dabei unterstützen. Seit Lissabon kann kein Mitgliedstaat mit einem Einzelveto im Ministerrat ein Vorhaben verhindern. Wir müssen nun also um Mehrheiten bei unseren Nachbarn werben. Auch das EU-Parlament wird über die Richtlinie abstimmen, und wir werden die FDP MdEPs und die europäischen Liberalen gerne auch unterstützen.

2010-03-10

Die 13 Fragen zur Internet Enquete

Der Ex-Abgeordnete Tauss stellt auf seiner Homepage 13 Fragen an die zukünftigen Enquete Mitglieder. Hier sind schon mal meine Antworten.

Frage:

1. Was hat Sie dazu motiviert, sich in diese Enquete des Deutschen Bundestages berufen zu lassen und welche(s) Ihrer politischen Ziele wollen Sie dort verwirklichen?

Anwort:
Ich sehe in der Enquete eine gute Chance aktiv die langfristige netzpolitische Ausrichtung der Bundesrepublik nicht nur zu diskutieren sondern auch mitzubestimmen. Begleitend zum Unterausschuss Neue Medien, Innen- Rechts und Wirtschaftsausschuss (seit letztem Jahr auch Familie) sehe ich die Möglichkeit z.B. in den Bereichen neue Protokolle (IPV6), Medienkonvergenz und Medienkompetenz einiges auf den Weg bringen zu können.

Frage:
2. Haben Sie sich bereits früher mit “Netzpolitik”, beispielsweise mit den Ergebnissen der Vorgänger- Enquete aus den Jahren 1995 – 1998 befasst und wie beurteilen Sie die Tatsache, das die damaligen Empfehlungen, beispielsweise für eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (Gesamtreform, Datenschutzaudit etc.), in den federführenden Ausschüssen nie umgesetzt wurden?netzneutralität

Antwort

Ja, ich habe mich auch mit der der ersten Enquete zum Thema von 1981- 1983 beschäftigt. Beide litten unter dem selben Problem: Nämlich dass es keine treibenden Kräfte im Bundestag gab die sich der Ergebnisse angenommen haben.

Das ist diesmal anders!


Frage:
4. Wie schätzen Sie Ihren politischen Einfluss ein, um eine Umsetzung Ihrer eventuellen Empfehlungen wenigstens mit dieser Enquete zu gewährleisten?

Antwort:
In der FDP Fraktion begleitet eine ganze Arbeitsgruppe "AG IT und Informationsgesellschaft" die Arbeit der Enquete. Damit ist die Vernetzung in die AGs und AKs quer durch alle Ressorts sichergestellt.


Frage:
5. Haben Sie bereits an Demonstrationen für Bürgerrechte und gegen Internetzensur, wie beispielsweise an der “Freiheit statt Angst” gegen das “Zensursulagesetz” in Berlin, teilgenommen oder werden Sie künftig daran teilnehmen?

Antwort:

Teilnahme an der Expertenrunde zur TKÜV 1999 des Bundeswirtschaftsministeriums

Aktiv gegen Softwarepatente eingesetzt seit 2003:

http://eupat.ffii.org/dates/2003/europarl/09/muenchen/index.de.html

http://kwiki.ffii.org/DemoMuenchen0405PressemitteilungDe

http://www.fitug.de/debate/0411/msg00023.html

http://muenchen.ffii.org/Europawahl/index.php


Aktive Mitarbeit im AK Vorrat von Anfang an,auch als Redner auf allen Veranstaltungen in München,
z.B. am 2007-11-06 vor ca. 5000 Menschen auf dem Münchener Odeonsplatz:

http://www.myvideo.de/watch/2711146/Jimmy_Schulz_gegen_Vorratsdatenspeicherung_Teil_2


Redner beim Trauermarsch am 2008-01-06 gegen Vorratsdatenspeicherung:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/186/55/lang,de/


Redner bei der Demo "Freiheit weiss-blau" gegen Vorratsdatenspeicherung
am 2008-09-20

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/255/55/lang,de/


Redner auf der Demo für Demonstrationsfreiheit für den AK Vorrat:

Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=kRYMd86_BcU&feature=related
Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=csZd0be5y0U&feature=related
Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=jwFZvvymaz0&feature=related

Teilnehmer der Freiheit statt Angst 2008 in Berlin

[hat da noch jemand Fotos von?]

und 2009

http://www.youtube.com/watch?v=PSaOuN_ESpw

"Löschen statt sperren" Demo 2009-06-20 in München:

http://www.youtube.com/watch?v=PnO-ydzp5P8


Ich werde auch in Zukunft an Demonstrationen zu diesem und anderen Themen teilnehmen.


Frage:
6. Wie beurteilen Sie “Sendezeiten” und “Labels” für das Internet, wie es der derzeit diskutierte Jugendmedienschutzstaatsvertrag JMStV) vorsieht?

Antwort:
Mumpitz!


Frage:
7. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Ihre Partei in den Ländern, in denen sie jeweils (mit-)regiert, keinerlei sichtbare Inititativen ergreift, um diesen Staatsvertrag zu stoppen?

Antwort:
Wir haben bereits vor Wochen eine Klausurtagung mit den Medienpolitischen Sprechern aus Bund und Ländern in Berlin zum Thema organisiert und arbeiten gemeinsam an Lösungen Fehlentwicklungen abzuwenden. Nicht alles davon läuft in der Öffentlichkeit ab.


Frage:
8. Wie stehen Sie zum Abmahnunwesen im Internet und wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Behandlung dieses Missstands entgegen dem Ursprungsentwurf aus dem Aufgabenbereich Ihrer Kommission herausgenommen wurde?

Antwort:
Unter der Überschrift Verbraucherschutz wird das Thema Abmahnungen ausdrücklich erwähnt.


Frage:
9. Wie definieren Sie “Netzneutralität” und setzen Sie sich für eine solche, beispielsweise auch für Anonymisierungsdienste, ein? [neu]
Antwort:
Unbehinderter [und unbeobachteter] Transport von IP-Paketen im Internet. Kein Einsatz von Zwangsproxies, keine Umleitung von Fehlermeldungen, keine Sperrung von Diensten, Protokollen und Ports.
Ich halte es für essentiell dass sich jeder auch anonym im Netz bewegen kann. Dienste wie anonymouse, scroogle ebenso wie JonDonym und Tor können dies leisten. Overlayprotokolle wie i2p bieten darüber hinaus komplett verschlüsselte und anonymisierte Netzwelt deren Fähigkeiten weit darüber hinausgehen.


Frage:
10. Hätten Sie im europäischen Parlament mit der dortigen Mehrheit gegen das so genannte SWIFT – Abkommen gestimmt?

Antwort:
Wie die FDP Gruppe im EP hätte ich natürlich dagegen gestimmt.

siehe dazu Blogbeitrag:

http://jimmy-schulz.blogspot.com/2010/02/swift-abkommen-ist-vom-tisch-es-ist-ein.html



Frage:
11. Sind Sie dafür, die so genannte “Vorratsdatenspeicherung” nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umzusetzen und wie beurteilen Sie die Kritik einiger Politiker und Polizeifunktionäre am Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Antwort:

Ich sehe keine Sicherheitslücke.

Siehe auch dazu:

http://jimmy-schulz.blogspot.com/2010/03/ein-guter-tag-fur-die-burgerrechte.html


Frage:
12. Das Thema Urheberrecht soll eine zentrale Rolle in Ihrer Kommission bekommen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu “Open Access” und befürworten Sie staatliche Eingriffe in das Internet zur Durchsetzung von Interessen der Content- Industrie, wie es beispielsweise die Entwürfe des ACTA- Abkommens auf internationaler Ebene vorsehen?

Antwort:
Das sind zwei Fragen ;-)

1. Open Access muss offen diskutiert werden und die Interessen aller Gehör finden.

2. ACTA ist die nächste große Herausforderung für Netzbürgerrechtler.
Zu ACTA siehe meinen Blogpost:

http://jimmy-schulz.blogspot.com/2010/02/ad-acta.html



Frage:

13. Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die Arbeit der Enquete-Kommission transparent wird?

Antwort:
Die FDP Abgeordneten haben zeitgleich mit der Einsetzungsdebatte der Enquete die Homepage open-enquete.de gestartet. Begleitend dazu gibt es eine Facebookseite und einen Twitteraccount. Damit wollen wir einerseits Informationen zur Enquete öffentlich zur Verfügung stellen, aber im Wesentlichen in den Dialog mit mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern treten und deren Erfahrungen und Know-How in die Arbeit der Enquete einfließen lassen.

2010-03-02

Ein guter Tag für die Bürgerrechte

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dies bedeutet die sofortige Löschung aller erhobenen Daten- ein guter Tag für die Bürgerrechte und für die Freiheit.

In den letzten Jahren konnten wir eine Reihe unverhältnismäßiger Maßnahmen durch den Staat beobachten- meistens im Namen der Terrorismusbekämpfung. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt diesem Trend der Gesetzgebung ein Ende. Anlass- und verdachtslose Speicherung oder Nutzung der Telekommunikationsverbindungsdaten unbescholtener Bürger wird es nun nicht geben. Das Urteil wird auch Konsequenzen für andere, zukünftige Gesetzesvorhaben in der Innen- und Rechtspolitik zur Folge haben.

Das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz ging zudem erheblich über die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus. Heute wurde die FDP in der deutliche Kritik, die wir seit Jahren vertreten haben, vom höchsten Gericht der Bundesrepublik bestätigt. Auch die 34.000 Verfassungsbeschwerden haben ihren Teil dazu beigetragen und gezeigt, dass die Gesellschaft sich aktiv und in der Breite mit Datenschutz beschäftigt.

Das Bundesverfassungsgericht fällte, angefangen mit dem Grossen Lauschangriff, eine Reihe von Urteilen die unzureichende Gesetze zurückgewiesen haben. Jedoch ist es äußert wichtig, dass das "Sich aus Karlsruhe regieren lassen" nicht zum Regelfall wird. Verfassungskonforme Gesetzgebung muß Sache der Volksvertreter sein. Wir müssen weg von einer juristischen, zurück zu einer parlamentarischen Demokratie! Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, dass wir jetzt keine Schnellschlusse abgeben oder in Aktionismus verfallen, sondern im Vorfeld gut analysieren, inwieweit eine Richtlinie sinnvoll und verhältnismäßig ist. Wie die EU-Kommissarin Reding schon angekündigt hat, wird die Richtlinie 2006/24/EG auf EU-Ebene nochmals untersucht, dieses Mal jedoch auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Gefahrenabwehr und Datenschutz. Desweiteren müssen zukünftige Schritte in europäische Maßgaben eingebettet sein. Die FDP wird sich immer für die Bürgerrechte stark machen. Es kann nicht angehen, daß alle Bürger unter einen generellen Tatverdacht gestellt werden. Ich halte terrorbekämpfung für sehr wichtig- aber wir dürfen nicht unsere Grundwerte dafür aufs Spiel setzen. Das kann in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals wünschenswert sein.

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2010-03-01

Mehr Transparenz im Netz

Gestern hat Bundesinnenminister de Maiziere in einem Artikel für den Tagesspiegel einen Vorschlag zur möglichen Einführung eines verpflichtenden Datenbriefes gemacht. Wir begrüßen die Zielrichtung: mehr Transparenz im Netz und mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten für die Bürger.

Daten von Nutzern werden überall skrupellos benutzt. Sie wissen oft nicht, wer ihre Daten besitzt und mit ihnen Handel treibt, und können deshalb auch nicht der Datensammlung wiedersprechen. Es ist also wichtig, daß die Internetnutzer die Chance bekommen kostenlos ihre Daten abfragen zu können. Dieses Problem muss vernünftig gelöst werden.

Die Idee des Innenministers ist grundsätzlich gut, der so genannte Datenbrief aber nur schwierig durchsetzbar. Manche Firmen sind verpflichtet, Daten zehn Jahre zu speichern: dies würde potentiell eine Unmenge von Post erzeugen, die wohl bei vielen unwillkommen sein dürfte. Alternativ erscheint beispielsweise die Mitteilung der gespeicherten personenbezogenen Daten zusammen mit einer ohnehin versandten Rechnung überlegenswert. Die Herrschaft über die eigenen Daten gilt natürlich auch für Informationen die staatlich erhoben und benutzt werden.

Wir brauchen eine öffentliche Debatte über die Nutzung von persönlichen Daten: Firmen und staatliche Stellen müssen überlegen in welchem Umfang Daten wirklich gespeichert werden müssen- es muss zu einer Pflichtkenntnis werden, dass es sich hier um persönliche Daten handelt, die eminent schützenswert sind.

Genauso aber sollten die Bürger vermehrt darüber nachdenken wie sie sich im Internet bewegen, und welche Spuren sie dabei hinterlassen wollen. In Zusammenarbeit mit der Union werden wir eine baldige Lösung entwickeln.

Posted from Blogium for iPhone

2010-02-24

Ad ACTA

Nach dem eben erst abgewehrten SWIFT-Abkommen droht bereits der nächste internationale Vertrag der sich durch besondere Intransparenz, Missachtung von Bürgerrechten, und Umgehung parlamentarischer Kontrolle "auszeichnet". Gegenwärtig wird das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA verhandelt- unter Ausschluß der Öffentlichkeit in geheimen Hinterzimmern. Die wenigen Dokumente die uns zur Verfügung stehen sind aber alarmierend: Anscheinend wird ein Alptraumkatalog von Netzsperren bis zu "Three-Strikes"-Modellen erstellt.

Die Europäische Kommission wiegelt ab und spricht von "alarmistischen Ideen" und "Spekulationen." Man werde während laufenden Verhandlungen keine Kommentare abgeben. Wenn dieser Kurs beibehalten wird, wird das Abkommen Ende des Jahres ohne jede parlamentarische Beteiligung unterzeichnet werden. Unter den Statuten des Lissabon-Vertrags muss aber das Parlament den Vertrag ratifizieren- ob es dafür aber bereit sein wird ist fraglich.

Wie das EU-Parlament mache auch ich mir große Sorgen über ACTA. Es ist noch vieles unklar- nicht zuletzt die Frage inwieweit ACTA bestehendes europäisches und deutsches Recht präjudizieren wird. Wir brauchen hier mehr Informationen.

Ich muss mich ein wenig über die Kommission wundern. Gerade erst hatte man versucht die Kontrolle durch die Parlamentarier zu umgehen und ist spektakulär gescheitert. Nun will man scheinbar unbedingt denselben Fehler wiederholen.

Nach gegenwärtigem Zeitplan soll zum 12. März eine Stellungnahme der Kommission zum Stand der Verhandlungen vor der nächsten, 8. Runde (12.-16. April in Neuseeland) an die Verhandlungspartner vorliegen. Ich hoffe sehr, dass die Kommission ihre Haltung gegenüber den berechtigten Interessen der Volksvertreter bald ändern wird.

2010-02-17

Löschen statt Sperren !

Der Bundespräsident hat das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Es ist ein Gesetz dass ich nicht gewollt habe, und es ist ein Gesetz dass die FDP nicht gewollt hat. Deshalb haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen entschieden gegen die Netzsperren ausgesprochen. Mit dieser Forderung konnten wir uns auch durchsetzen: Damals wurde die Nichtanwendung der Sperren beschlossen, sowie eine Evaluierung der Resultate nach einem Jahr. Durch die Beharrlichkeit und durch den persönlichen Einsatz der Internet-Experten der FDP-Bundestagsfraktion konnten wir in den letzten Wochen noch über diese Vereinbarung hinaus unsere liberale Handschrift deutlich machen.

Die neue Bundesregierung hat sich in ihrer Stellungnahme vom 4. Februar klar für den Grundsatz "Löschen statt Sperren" ausgesprochen. Dies werden wir jetzt auch umsetzen - mit der FDP wird es jedenfalls keine Zensurinfrastruktur im Internet geben!

Das schreckliche Geschäft mit Missbrauchsbildern erfordert eine koordinierte Antwort auf internationaler Ebene. Nationale Einzelgänge sind hier wenig sinnvoll. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir die Internet-Beschwerdestelle und den internationalen Dachverband der Beschwerdestellen INHOPE in eine zukünftige Lösung mit einbeziehen. Wir wollen diesen Sumpf trockenlegen, und die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass umgehend mit den Arbeiten an einer vernünftigen Rechtsgrundlage hierfür begonnen wird.

2010-02-11

Swift Abkommen ist vom Tisch

Es ist ein Sieg für die FDP das das Interimsabkommen über die Weitergabe von Banktransaktionsdaten vom Tisch ist. Wir sind sehr zufrieden das die Liberalen im Europäischen Parlament (EP) sich durchgesetzt haben und eine Mehrheit der Fraktionen überzeugt hat gegen das SWIFT-Abkommen, das am 1. Februar in Kraft getreten ist, zu stimmen. Die Gegenstimme ermöglicht Nachverhandlungen für ein langfristiges Abkommen worin die Europäischen Standards für Rechtsschutz, Datensicherheit, und Verhältnismäßigkeit enthalten werden können.

Die FDP Bemühungen gegen das SWIFT Abkommen haben sich gelohnt. Der Entschließung des Bundesrats vom 27. November 2009 ist es zu verdanken, dass das Abkommen nicht wie von EU-Kommission und Europäischem Rat geplant am 30. November in Kraft treten konnte. Deswegen fiel das SWIFT-Abkommen unter die Statuten des Vertrags von Lissabon, nach denen das EP um Zustimmung gefragt werden musste. Wir begrüßen sehr, dass das Interimsabkommen durch das EP auf die Bürger- und Rechtssicherheit überprüft werden konnte.
Das Europäische Parlament hat die FDP Position zu SWIFT unterstützt. Das Interimsabkommen hätte europäischen Datenschutzstandards nicht genügt. Auch die Frage des Rechtschutzes war unklar, weil EU-Bürger nicht unmittelbar Zugang zu US-Gerichten haben. Datensätze würden in großen Paketen überwiesen- Terrorfahnder müssten also auf der Suche nach Verdächtigen die Daten tausender unbescholtener Bürger durchsuchen. Dieses Vorgehen verletzt Grundprinzipien des EU Datenschutzrechts wie Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Zusammenarbeit mit den USA bei der Terrorismusbekämpfung ist richtig und notwendig. Aber sie muss auf eine offene, angemessene und transparente Basis gestellt werden.

Die FDP und das EP haben dafür gesorgt das nichts Geringeres als die Sicherheit der Daten unserer Bürger bewahrt wird.

2010-02-09

"Save the Internet Day"

Am Safer Internet Day - einer EU-Initiative zur Stärkung der Medienkompetenz, gibt es gute Nachrichten für die Freunde der Freiheit des Internet: in einem Brief an Bundespräsident Köhler distanziert sich die Bundesregierung vom umstrittenen Internet-Sperrengesetz, mit dem die Große Koalition den Aufbau einer staatlichen Internetzensur geplant hatte. Es ist einen Sieg für die Netzgemeinde und die Internet-Freiheitskämpfer dass "Zensursula" vom Tisch ist. Der Irrweg der Sperrung wird nicht weiter beschritten werden. Der Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im World Wide Web wird durch die Löschung illegaler Angebote besser unterstützt werden.

Am Safer Internet Day ist es aber auch wichtig zu betonen dass wir das Bewusstsein für die Sicherheit im Internet weiter entwickeln müssen. Wer sich im Internet bewegt hinterlässt Spuren: heutzutage kann fast jeder Tastendruck gespeichert werden. Unsere Daten werden oft ohne unsere Zustimmung oder Wissen gesammelt, sei es durch soziale Netzwerke oder sogenanntes Behavioural Advertising. Im Namen der Terrorismusbekämpfung legen Staaten umfangreiche Datenbanken an. Wenn die Daten einmal verfügbar sind können Sie unbegrenzt genutzt und schlimmstenfalls unkontrolliert weitergegeben werden. Deshalb ist es sehr wichtig dass jeder, ob jung oder alt sich der Risiken und Gefahren im Umgang mit dem Internet bewusst ist.
Nur dann kann das Internet auch optimal genutzt werden.

Die FDP hat ihr Versprechen gehalten. Wir haben uns für die Freiheit im Internet stark gemacht und die Grundidee von freier Kommunikation verteidigt. Und so können wir heute statt dem Safer Internet day den "Save the Internet Day" feiern, und wir werden weiter für die Bürgerrechte kämpfen- online und offline.

2010-01-23

85 Tage hat es gedauert...

Bis ich endlich meine eigenen Büroräume beziehen konnte - bis ich endlich ein Telefon bekommen habe. Jetzt kann ich endlich anfangen richtig zu arbeiten. Noch funktioniert nicht alles aber im Laufe der nächsten Tage und Wochen sollen die noch fehlenden Möbel geliefert werden die Türe eingebaut werden.

Genug genörgelt vielleicht verlängert man ja die Legislaturperiode für diejenigen die erst jetzt ihr Büro bekommen haben. ;-)

Was ist sonst noch passiert:

In der letzten Woche hat die FDP Fraktion die die von mir mitinitiierte Arbeitsgruppe "IT und Informationsgesellschaft" gegründet. Zum Vorsitzen der AG wurde Manuel Höferlin, MdB gewählt. Die Mitglieder kommen aus allen Ressorts.Am gestrigen Montag fand die erste Arbeitssitzung der AG statt. Neben der Diskussion über die Enquete "Internet und Informationsgesellschaft" wurden Sebastian Blumenthal und ich zu stellvertretende Vorsitzenden gewählt.