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2010-10-21

Antwort auf den Artikel in DIE ZEIT „Tatort Privatfernsehen“ von Heinrich Wefing

Antwort auf den Artikel in DIE ZEIT „Tatort Privatfernsehen“ von Heinrich Wefing

Grooming ist bereits verboten
 
Die Mischung von vermeidlich sachlichen Interviews mit emotionaler Musik und einer aufgedrehten Reporterin, wie Wefing schreibt, darf nicht mit der Debatte um Internetsperren verwechselt werden. Es geht hier um zwei Themen, die man sehr wohl trennen sollte.
Tatort Internet beschäftigt sich mit einem wichtigen Thema. Es geht um das sogenannte „Grooming“, also das Anbahnen von sexuellen Kontakten zu Kindern über das Internet. Ein schwieriges Thema, das auf jeden Fall Beachtung verdient – seriöser wäre dies in einer weniger reißerischen Art und Weise möglich, wie es diese Fernsehsendung macht - gerade weil Grooming in Deutschland schon verboten ist. Die  Bundesjustizministerin hat dies deutlich betont.
Zu trennen davon ist die Darstellung von Kindesmisshandlungen im Internet. Auch hier besteht natürlich Handlungsbedarf. Laut Aussagen des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. funktioniert das Löschen: In Deutschland können Seiten zwischen 5 min. und 2 h und außerhalb Deutschlands innerhalb von 2 Tagen (August 2010) aus dem Netz entfernt werden. Die Regierungsparteien haben sich bereits deutlich zu diesem Thema geäußert. Es gibt unterschiedliche Wege, wie die effektive Bekämpfung der Kinderpornographie erreicht werden soll. Wir Liberale haben in der Debatte eine klare Prioritätenliste entwickelt. Ganz oben steht die Tatvermeidung, hier liegt noch einiges im Argen. Die Täterverfolgung kann am besten mit klassischen Ermittlungsmethoden umgesetzt werden. Dafür müssen die ermittelnden Behörden deutlich besser ausgestattet werden – personell und technisch – damit sie dann aussichtsreich das Geld verfolgen können. Andere Methoden sind Quickfreeze und Notice and Takedown. Die Provider werden unverzüglich über die illegalen Dateninhalte informiert, die sie dann einfrieren oder abklemmen und für weitere Ermittlungen benutzen können. Damit sind sie für niemanden mehr im Netz sichtbar. Das ist deutlich besser als lediglich einen zu leicht zu umgehenden Vorhang vor das Verbrechen zu ziehen.
Der Opferschutz hat höchste Priorität! Das Sperren hilft niemandem: Weder wird damit eine Tat verhindert noch ein Opfer geschützt. Vielmehr wird die Mentalität des Wegsehens gepflegt und die Gesellschaft in falscher Sicherheit gewogen, man habe doch alles getan.
Die für das Sperren nötigen Listen mit den grausamen Bildern tauchten in anderen europäischen Ländern immer kurzfristig auf und dienen den Tätern als „Gelbe Seiten“ der Kinderpornographie. Eine schlimme Vorstellung, dass dies auch noch durch Steuergelder finanziert und von Beamten zusammengestellt wurde.
Nur durch konsequente Täterverfolgung und intelligente Methoden können die Opfer geschützt werden. Deswegen: Löschen statt Sperren!

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