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2010-07-20

The German Internet Power Switch

BERLIN. Zu den Forderungen im 15-Punkte-Sofortprogramm zur Bekämpfung der Internetkriminalität des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), unter anderem nach einem „Reset-Knopf“, um Deutschland im Ernstfall sofort „vom Netz nehmen“ zu können, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und im Unterausschuss „Neue Medien" Jimmy SCHULZ:
 
Herr Jansen, der BDK-Vorsitzende, besitzt offenbar mehr Humor als gedacht. Auf die Idee zu kommen, das deutsche Internet abzuschalten, zeugt vielleicht von Kreativität- diese Idee auch noch zu veröffentlichen, zeugt von Mut. Vor allem aber von Unwissenheit: Die Folgen der Umsetzung wären verheerend. Außer ernsthaften wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen und komplettem Chaos würde eine solche Möglichkeit eine unzulässige Machtkonzentration im Kanzleramt bedeuten.
Die Forderung nach einer verpflichtenden Registrierung bei einer staatlichen Stelle, wenn man im Internet etwas kaufen möchte würde zu eine schwierigen Lage führen. Natürlich braucht der Gemüsehändler um Gemüse auf dem Markt zu verkaufen eine Lizenz, aber doch nicht derjenige der eine Gurke kaufen will!
Wir müssen zuerst die Chancen die uns das Internet bietet sehen. Auch der Bundesinnenminister hat das in seinen 14 Thesen zu Netzpolitik erkannt. Das Internet als „größten Tatort der Welt“ zu bezeichnen, verleitet zu Fehlvorstellungen. Gesetze gelten im Internet in gleicher Weise wie in der realen Welt. Außerdem werden nach meinem Kenntnisstand im Internet prozentual mehr Straftaten aufgeklärt als in der realen Welt. Wir brauchen deshalb keine Internetpolizei, die aktuellen Befugnisse zur Strafverfolgung reichen aus, sie müssen nur konsequent angewendet werden. Dazu müssen die IT-Kompetenz und IT-Ausstattung der Polizei weiter gestärkt werden.
Neue Kompetenzen hingegen, wie die vom BDK geforderten Ermächtigungsnormen mit denen Trojaner, Viren und Schadprogramme von privaten Rechnern entfernen dürfen“ wären - abgesehen von den Problemen bei der Durchführung solcher Maßnahmen - ein datenschutzrechtlicher Albtraum.
Diese massive Verletzung der Privatsphäre ist nur noch vergleichbar mit dem Durchwühlen privater Tagebücher ohne Durchsuchungsbefehl. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wäre hier aufs Schärfste verletzt.
Das Internet ist das freiheitlichste Kommunikations-Medium der Welt, und somit Garant der Freiheit. Diese darf auch nicht zugunsten der Sicherheit - unverhältnismäßig eingeschränkt werden.
 

2010-07-15

Rede zur Online Durchsuchung

Rede zu Antrag 17/2423 (Die Linke):
Befugnis des Bundeskriminalamts zur online-Durchsuchung aufheben
[zu Protokoll]

In der Bekämpfung des Terrorismus ist es äußerst wichtig, dass unsere Grundrechte niemals untergraben werden. Andernfalls ist der Kampf bereits durch eigenes Tun verloren. Das Bundeskriminalamtgesetz, das Ende 2008 verabschiedet wurde, hat dem Bundeskriminalamt erhebliche und nie dagewesene Kompetenzen zur Terrorabwehr eingeräumt, inklusive des verdeckten staatlichen Zugriffs auf fremde informations-technische Systeme über Kommunikationsnetze: die Online-Durchsuchung. Bekanntermaßen ist die FDP überaus skeptisch auf diesem Gebiet, denn wie von dem ehemaligen FDP-Bundesinnenminister Baum erwähnt, besteht die Gefahr einer schleichenden Erosion der Grundrechte.

Und wirklich bestehen bei der Online-Durchsuchung aus unserer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere bei dieser Maßnahme wird der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in unerträglicher Weise eingeschränkt. Unsere Beschwerden zur Änderung des BKA-Gesetzes und insbesondere gegen die Online-Durchsuchung haben wir bereits in unserem Entschließungsantrag (16/10851) in der letzten Wahlperiode erwähnt, und wir haben die Online-Durchsuchung sehr deutlich abgelehnt. In der letzten Wahlperiode war aber eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestags für diese Praxis, und zur Demokratie gehört es auch, Mehrheitsentscheidungen des Bundestages zu respektieren.

Die Bürgerrechte liegen uns sehr am Herzen, deswegen war es uns wichtig, die Reform dieser Befugnisse für das BKA im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Das haben wir getan. Es ist vereinbart, "Regelungen zu treffen, die den Schutz des Kernbereichs privater Gestaltung optimieren und das Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren zu erhöhen. Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und in wieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist."

Die drängende Forderung der Linken, jetzt die Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung aufzuheben, ist momentan allerdings nicht notwendig. Denn es hat bis heute, und dies ist der Linken auch voll bewusst, noch keine Online-Durchsuchungen gegeben! Dies wurde in einer Antwort der Bundesregierung auf einer kleine Anfrage am 21. Mai 2010 bestätigt. Wir sind sehr froh, dass bis jetzt keine Verstöße gegen unsere Grundrechte durch diese Maßnahme stattgefunden haben, und wir werden, zusammen mit der Union, den Kernbereichsschutz im Bundeskriminalamtgesetz verbessern und die verfahrensrechtlichen Absicherungen erhöhen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen, dass die Grundrechte unserer Bürger auch in Zukunft in keiner Weise untergraben werden.

Weiterhin ist wichtig zu bemerken, dass Ärzte und Journalisten, insbesondere aber Rechtsanwälte, unter ihnen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz und gegen die heimliche Ausspähung von Computern eingereicht haben. Wir warten noch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass die Online-Durchsuchung nicht Verfassungskonform ist, dann müssten natürlich Konsequenzen gezogen werden. Dann wäre eine Abschaffung der Online-Durchsuchung konsequent.

Der Antrag der Linken zur Aufhebung der Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Online-Durchsuchung hat durchaus unsere Sympathie, aber wir können ihn nicht unterstützen. Eine Mehrheit im Bundestag hat sich für die Online-Durchsuchung entschieden. Das müssen wir momentan akzeptieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht deutlich in eine andere Richtung weist, müssen Konsequenzen gezogen werden. Sicher ist aber, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir werden die Befugnisse des BKA sehr kritisch beobachten und evaluieren. Mit der FDP in der Regierung werden die Bürgerrechte nicht hintenangestellt.

2010-07-13

Rede zum Volksentscheid auf Bundesebene

Sehr geehrte Frau Präsident, werte Kollegen,

Winston Churchill sagte am 11. November 1947 bei einer Rede im Unterhaus: "Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen - abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kannte er damals noch nicht. Dort ist ein demokratischer Rechtsstaat beschrieben der ohne Frage hohen Ansprüchen genügt.

Diese Demokratie gilt es behutsam aber beständig weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Das haben wir Liberale immer gefordert und in vielen Anträgen dokumentiert. Hier steht aber heute ein Antrag der Fraktion die Linke zur Beratung der eben nicht den Anforderungen einer positiven Weiterentwicklung standhält.

Es geht hier darum ob und wie wir Volksentscheide auch auf Bundesebene haben wollen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aus gutem Grund für eine repräsentative Demokratie entschieden.

Man muss die Ergebnisse von Volksbegehren und Volksentscheiden nicht immer mögen, um sich trotzdem für sie einzusetzen.

Darum geht es nämlich nicht. Sicherlich kann man solche Entscheidungen auch kritisch hinterfragen, als Bayer sei mir das heute erlaubt.

Aber das ist für mich kein Grund an der grundsätzlichen Richtigkeit von direkten Elementen in unserem politischen Gemeinwesen zu zweifeln.

Deswegen setzen wir Liberale uns für die Stärkung der direkten Demokratie ein, auf kommunaler Ebene, auf Länderebene, auf Bundesebene, und darüber hinaus auch auf der europäischen Ebene. Das habe ich ja unlängst an dieser Stelle klar dargelegt. Ich freue mich über bürgerliches Engagement und Initiative - besonders in der Politik.

Ich halte mehr plebiszitäre Elemente, eine Fortentwicklung der Demokratie für einen guten und richtigen Prozeß, auch wenn ich mit dem Blick nach Bayern manchmal daran verzweifeln könnte! Trotzdem - nein gerade deswegen bin ich großer Fan der Bürgerbeteiligung in den Ländern. Denken Sie nur daran wie selten die bayerische Verfassung geändert wurde weil nur das Volk diese Möglichkeit hat. Dem Grundgesetz hätte ein solcher Schutz manchmal nicht geschadet.

Die FDP-Fraktion hat ja in der letzten Wahlperiode einen Antrag zum selben Thema eingebracht: Wir wünschen uns, und zwar damals wie heute, dass die Bürger unseres Landes tiefgreifender an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokatie, daran soll auch in Zukunft kein Zweifel bestehen - und doch wollen wir auch dieses Haus für mehr Bürgerbeteiligung öffnen. Gerade die großen Fragen und die harten Entscheidungen können so durch die Beteiligung in ihrer Legitimation gestärkt werden.

Trotzdem lehne ich, lehnen wir den Antrag der Linken ab. Scheinbar haben Sie nichts dazugelernt seit den Diskussionen in der letzten Legislaturperiode, Ihr Antrag jedenfalls ist weitgehend derselbe. Immer noch sind die Schwellen die Sie anlegen viel zu niedrig. Wir wollen Beteiligung der Bürger, nicht aber die Diktatur durch Minderheiten!

Es muss sichergestellt bleiben, dass auch Volksinitiativen auf ähnlich breiter gesellschaftlicher Basis stehen wie die Entscheidungen dieses Parlamentes. Gleichzeitig darf aber die Hürde für die Beteiligung nicht unmöglich hoch oder abschreckend sein. Die FDP hat sich hier immer für eine Schwelle von 400 000 Unterstützern eingesetzt - dies erscheint mir immer noch eine an-gemessene Höhe zu sein.

Auch das Quorum, das Sie bei der zweiten Stufe, bei den Volksbegehren, anlegen sollte überdacht werden. Eine prozentuale Koppelung an die Ge-samtzahl der Wahlberechtigten erscheint mir deutlich sinnvoller als eine absolute Zahl, die unabhängig von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen auf Jahre hinweg im Grundgesetz verankert wird!

Aber es gibt nicht nur inhaltliche Gründe Ihren Antrag abzulehnen, obwohl diese völlig ausreichend wären.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, die Beteiligung der Bürger über die Reform des Petitionswesens auszubauen.

Dort heisst es: "Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petiti-onswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse vorsehen."

Wir haben im letzten Jahr sehen können welche Dynamik eine solche Peti-tion bekommen kann. Ich selbst habe zusammen mit 134 000 engagierten Bürgern die Petition von Franziska Heine gegen Internetsperren gezeichnet und damit eine breite Debatte über politische Fehlentwicklungen ausgelöst.

Dieses Petitionsrecht wollen wir nun deutlich ausbauen.

Die Umsetzung hat für uns Priorität, weil es die Strukturen dieses Hauses mit einbezieht. Das heißt, dass das Plenum erfolgreiche Massenpetitionen an die zuständigen Ausschüsse überweisen kann, wo dann fachkundige Beratung stattfinden kann.

Wir haben nun seit 5 Jahren das Online-Petitionsverfahren, das die Interak-tion zwischen Bürger und Parlament endlich auf eine zeitgemäße Ebene gehoben hat. Durch die Ausbreitung des Internets stehen wir vor der Ver-wirklichung eines alten Traumes - nämlich der Beteiligung aller gesell-schaftlichen Gruppen am Meinungsbildungsprozess unserer Republik. Durch die öffentlichen Petitionen können wir Schichten erreichen, die der politischen Teilhabe früher ferngestanden sind. Der mündige und informierte Bürger kann seinen Anliegen nun öffentlich Gehör verschaffen und Mißstände anprangern.

Lassen Sie es mich noch einmal klar sagen: Ich bin für eine weitergehende Beteiligung der Bürger an der Politik, auch an Gesetzgebungsverfahren. Ich habe das ja erst in meiner Rede zur Europäischen Bürgerinitiative an dieser Stelle gesagt. Ich halte das für einen sehr interessanten und diskussions-würdigen Ansatz. Lassen Sie uns gemeinsam, Schritt für Schritt, unsere De-mokratie weiterentwickeln. Einen ersten, wichtigen Schritt werden wir nach der Sommerpause mit dem erweiterten Petitionsrecht tun.

2010-06-28

Unterstützung willkommen

Gestern habe ich Unterstützung aus der Union bekommen. Frau Minister Aigner fordert in der Bild dass Notebooks im Plenum erlaubt werden sollen.

Ich habe ihr darauf folgende E-Mail geschickt:

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Sehr geehrte Frau Minister Aigner,

mit großer Freude habe ich heute Ihr Interview auf bild.de gelesen. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung meiner Initiative, endlich auch im Bundestag mit aktuellen Kommunikationsmitteln arbeiten zu können.

Die Zeit ist mehr als reif, dass professionelle Arbeitsweise, die in Unternehmen und selbst an Schulen bereits als selbstverständlich gilt, auch im Bundestag Einzug halten kann.

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich einladen, das weitere Vorgehen bei nächster Gelegenheit auch persönlich zu besprechen.

Dies ist auch ein gute Gelegenheit zu beweisen, dass unsere Koalition sehr wohl gut funktioniert!

Mit freundlichen Grüßen


Jimmy Schulz, MdB

2010-06-16

Die Woche im Bundestag

In den vergangenen Wochen ist wieder eine ganze Menge passiert. Deswegen diesmal gleich eine Reihe von Themen in einem Blogeintrag.
 
Anfang der Woche überraschte uns eine Meldung aus München: "Datenskandal im Wahlamt" - offensichtlich sind tausende Adressen von Briefwählern, darunter die einer ganzen Reihe Prominenter, durch Fehlverhalten im Wahlamt an einen Adressenhändler geraten. Dabei handelt es nicht um eine Bagatelle! Eine solche Verletzung des Datenschutzes ist nicht zu entschuldigen. Die Münchener Rathaus FDP hat schnellstmöglicher Aufklärung verlangt. Ich werde am Thema dran bleiben und weiter berichten.

Am Montag tagte die Enquete Internet und digitale Gesellschaft zu ihrer ersten regulären Sitzung. Vorab hatten wir uns darauf geeinigt, dass wir das Thema Netzneutralität eingehender betrachten wollen. Dies stellt aber nur eine erste Näherung an das Thema dar, denn wir haben parallel auch eine Projektgruppe zum Thema eingerichtet. In dieser Projektgruppe werde ich gemeinsam mit unseren drei Sachverständigen die FDP Fraktion vertreten.

Darüber hinaus haben wir zwei weitere Projektgruppen ins Leben gerufen. Meine Kollege Sebastian Blumenthal wird sich mit dem Thema Urheberrecht und geistiges Eigentum auseinandersetzen, während Manuel Höferlin den Vorsitz der Projektgruppe Datenschutz übernommen hat. Damit kann nun endlich die Sacharbeit der Enquete beginnen. Die komplette Diskussion zur Netzneutralität gibt es als Video hier. Ich spreche ab Minute 14:28.

Alle wesentlichen Sitzungen der Internet Enquete tagen - entgegen der parlamentarischen Praxis bei Ausschusssitzungen - öffentlich. Die Öffentlichkeit der Enquete war eine Forderung, die ich von Anfang an in der Obleuterunde vertreten habe. Im Unterausschuß Neue Medien hat sich diese Praxis bereits bewährt. Die Projektgruppen hingegen tagen nicht öffentlich. Dies wurde in der Obleuterunde für die Enquete mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Nach übereinstimmender Meinung brauchen wir auch Rückzugsräume um laut zu denken, auch mal etwas offen anzusprechen. Eine nie unter sich tagende Projektgruppe bietet keinen Raum auch für Denk- und Lernprozesse, denn hier stünde immer die Adressierung des Publikums, nicht aber die Sache im Vordergrund. Wir werden sehen, ob das so die beste Lösung ist.

Im Bereich der Internetsperren ist nun auch endlich Bewegung in die Diskussion gekommen. Es steht ein Termin für die Anhörung im Rechtsausschuss fest. Diese wird am 10.11.2010 stattfinden. Im Vorfeld werden eine ganze Reihe von Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene stattfinden. Am Montag werde ich mich mit der EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström treffen. Am Dienstag besuchen wir das BKA um die verschiedenen Möglichkeiten zu diskutieren. Es geht also endlich vorwärts. Ich bitte jedoch gerade bei diesem hochemotionalen Thema noch um etwas Geduld.

 

 

2010-04-24

Antrag zum Bundesparteitag

Betr.: Jugendschutz im Internet sinnvoll gestalten, Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E) überarbeiten


Antragsteller: Sebastian Blumenthal MdB, Manuel Höferlin MdB,
Jimmy Schulz MdB


Der Bundesparteitag möge beschließen:

Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in seiner Form vom 12. März 2010 ist abzulehnen. Der Bundesparteitag fordert die Landtagsfraktionen der FDP auf, sich deutlich gegen den Staatsvertrag auszusprechen und eine transparente Diskussion darüber zu fordern, wie der Jugendmedienschutz in Zukunft gestaltet werden kann.
Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss dem besonderen Charakter eines globalen, freien und partizipativen Netzwerkes, das sich in seinen technischen und sozialen Strukturen rasant wandelt, gerecht werden. Der aktuelle Entwurf des JMStV kann diese Ansprüche nicht erfüllen.


Zur Begründung:
Die Unterzeichnung des Staatsvertrages ist für den 10. Juni vorgesehen, unmittelbar zum Ende der Antragsfrist des Bundesparteitages tagte die Ministerpräsidentenkonferenz, die den Entwurf der Rheinland-Pfälzischen Staatskanzlei zunächst zur Kenntnis genommen hat. Um einen Staatsvertrag, der den Jugendschutz im Netz auch adäquat und effizient umsetzt auf den Weg zu bringen, müssen jetzt die Weichen gestellt werden, bevor der jetzige Entwurf beschlossen wird.

Der vorliegende JMStV-E wurde weitestgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt.
Bedenken, die von Internetnutzern - Konsumenten wie Anbietern von Inhalten - geäußert wurden, haben so nur in geringem Maße Niederschlag in der Novellierung finden können, so dass Vorstellungen darüber, wie Jugendschutz funktionieren soll, aus der bisherigen Gesetzgebung des Rundfunk auf das Medium Internet übertragen wurden. Ein Beispiel dafür sind geplante Sendezeitbegrenzungen für jugendgefährdende Inhalte, die in einem globalen Netzwerk weder wünschenswert sind, noch umsetzbar wären.
Die neuen Regelungen des JMStV sehen eine freiwillige Alterskennzeichnung von Onlineinhalten vor. Dabei wird ein Parallel-System geschaffen, das unter der Ägide der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Alterskennzeichnungen vorsieht.
Das Problem ist, dass Alterseinstufungen im Internet (anders als z.B. bei DVDs oder Computerspielen im stationären Handel) keine Rechtssicherheit bieten, sondern jederzeit von der KJM oder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) beanstandet werden können.
Auf Grund des Wegfalls der „14-Jahre-Stufe“ steht zu erwarten, dass es künftig in Einzelfällen in der Praxis zu Unterschieden bezüglich der jugendmedienrechtlichen Altersbewertung und des erlaubten Zugangsalters aufgrund anderer juristischer Erwägungen für ein und dasselbe Angebot kommen wird. Eine Kollision von Datenschutz- mit Jugendmedienschutzrecht wäre hier die Folge. Anbieter von Social Communities, welche die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer datenschutzrechtlichen Verarbeitungsklausel benötigen, sind derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen gezwungen, ihr Angebot erst ab 14 Jahren anzubieten. Weitere Anbieter von Social Communities halten aus nachvollziehbaren zivil- und strafrechtlichen Erwägungen ihr Angebot für Nutzer mit einem Mindestalter von 14 Jahren bereit. Der Wegfall dieser Altersstufe im Rahmen des Trennungsgebotes stellt diese Anbieter vor das praktische Problem, dass nunmehr die Inhalte für ab 12-Jährige unbedenklich sein müssen, die Plattform aber wegen des Datenschutzes bzw. des gesetzten Mindestalters erst von ab 14-Jährigen genutzt werden darf.
Es erscheint aus Gründen des Jugendmedienschutzes weder erforderlich noch sachgerecht, entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten der Altersstufe „ab 18“ eine AVS-Pflicht (Altersverifikations-Systeme) aufzuerlegen. Die Gleichstellung dieser Art Inhalte mit indizierten Inhalten bzw. „offensichtlich schwer entwicklungsgefährdenden“ Inhalten nach § 4 Abs. 2 Ziffer 3 JMStV scheint sachlich nicht gerechtfertigt und unverhältnismäßig, da hier deutliche Unterschiede im Grad der Gefährdung vorliegen. Im JmStV-E wird an keiner Stelle klargestellt, dass es nicht zu einer Verpflichtung der aktiven Überprüfung von Drittinhalten durch die Anbieter kommt. Besondere Probleme bereitet der JMStV-E damit denjenigen, die kostenfreie, nichtkommerzielle Inhalte für Kinder und Jugendliche anbieten, wie etwa politische Organisationen oder in der Jugendarbeit engagierte Verbände. Diese müssten ihre Foren und Blogs 24 Stunden täglich auf jugendgefährdende Inhalte hin prüfen oder aber für Minderjährige unzugänglich machen. Eine bisher lediglich durch eine Protokollnotiz erfolgte Klarstellung, dass diese Pflichten lediglich Anbieter jugendgefährdender Inhalte auferlegt werden sollen, ist unzureichend.
Sehr problematisch ist hierbei, dass im JMStV-E eine Bußgeldbewehrung für die Verbreitung von Angeboten vorgesehen ist, die auf Kinder und Jugendliche aller Altersstufen entwicklungsbeeinträchtigend wirken können und bei denen der Anbieter nicht sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich sind. Diese Vorschrift widerspricht der momentan vorgesehenen Systematik des § 5 JMStV-E, nach der Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten lediglich für eine Wahrnehmungserschwerung Sorge tragen müssen.
Angesichts der dargestellten schwerwiegenden Defizite sind die FDP-Landtagsfraktionen aufgerufen, die Novellierung des JMStV in der vorliegenden Fassung zu verhindern.

2010-04-22

Rede vor dem Deutschen Bundestag zum SWIFT Abkommen

22. April 2010
Rede Jimmy Schulz, MdB
Top 22 zu Protokoll
SPD Antrag „Neues SWIFT-Abkommen nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben“

Die Rede als Videoblog

Die USA sind unser wichtigster Partner im Kampf gegen den Terrorismus. Um in diesem Kampf erfolgreich zu sein, ist die Kooperation zwischen den Partnern äußerst wichtig. Aber auch diese Kooperation hat ihre Grenzen. Wenn Kooperation heißt, Bürgerrechte auf`s Spiel zu setzen, dann ist sie an dieser Stelle nicht zielführend. Denn dann fördern wir den Kampf nicht, sondern haben ihn bereits verloren.

Das neue Verhandlungsmandat für ein neues SWIFT -Abkommen, dass Freitag im Rat der EU- Innen- und Justizminister verabschiedet werden soll, bedeutet potenziell die Übermittelung von Millionen Daten von EU-Bürgern. Das ist keine leichte Sache und muss sehr ernst genommen werden. Wie bei jeder Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung müssen Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Anforderungen, die das Europäische Recht in diesem Zusammenhang stellt, sind von höchster Wichtigkeit und müssen eingehalten werden.

Das neue Mandat, das die Kommission am 24. März vorgestellt hat, stellt gegenüber dem vom Parlament abgelehnten Interims-Abkommen eine erhebliche Verbesserung dar. Wir sind froh, dass z. B. der Terrorismusbegriff an die Definition in Artikel 1 des Rahmenbeschlusses (2002/475/JI) angeglichen ist und dass SEPA Daten ausgeschlossen sind. Trotz dieser Verbesserungen ist das Mandat aber weiterhin unzureichend und enthält es noch verschiedene besorgniserregende Eingriffe in Bürgerrechte.

Der Transfer von Millionen Daten unbeteiligter Bürger in großen Datenpaketen ist inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass aufgrund eines einzelnen Verdachtsfalls die Kontobewegungen Hunderter oder Tausender ausgeliefert werden! Der Grund dafür, dass SWIFT die Datenpakete weder öffnen noch lesen kann. Aber dennoch können wir solche technischen Gründe nicht akzeptieren, denn der Transfer dieser großen Pakete kann im Nachhinein nicht mehr berichtigt werden. Aufsicht und Kontrolle kommen zu spät, wenn das Datenschutzrecht schon verletzt ist. Weiterhin sollen natürlich möglichst wenig Daten übermittelt werden und jede Übermittlung muss an eng gesteckte Bedingungen geknüpft sein. Die Daten müssen auf europäischer Seite kontrolliert und nicht explizit angeforderte Daten müssen aussortiert werden. Damit diese Kontrolle europäischem Recht unterfällt, sollte mit diesen Aufgaben eine europäische Behörde betraut werden. Eine solche Behörde muss hinsichtlich ihrer rechtlichen Aufsichtsfähigkeiten klar definiert sein.

Weiterhin sind die vorgesehenen Sperrfristen in keiner Weise akzeptabel. Die Speicherfrist soll unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf deutlich weniger als 5 Jahre begrenzt werden.

Außerdem brauchen wir strikten Daten- wie auch Rechtsschutz. Schließlich geht es um europäische Bürger und wir dürfen keine Regelungen akzeptieren, die europäische Standards unterschreiten. Das bedeutet Transparenz im Sinne von Information über Daten, Korrektur unrichtiger Daten, Löschung und Entschädigung für zu Unrecht betroffene Bürger. Sehr wichtig ist zudem die Gewährung effektiven Rechtschutzes vor US-Gerichten. Schließlich dürfen Daten nur dann an Drittstaaten weitergegeben werden, wenn dort erstens ein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht und zweitens eine spezifische Anfrage gestellt wird. Keinesfalls denkbar ist eine anlasslose Weitergabe der Daten.

Völlige Transparenz ist unabdingbar. Das gesamte Abkommen muss publiziert werden, geheime Anlagen darf es nicht geben. Weiterhin muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden zusammen mit Vertretern von Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Es ist zu evaluieren, wie die Daten genutzt werden und inwiefern die Datensammlung für den Kampf gegen den Terrorismus überhaupt zweckmäßig ist.

Der Antrag der SPD enthält einige wichtige Ziele, von diesen hat Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in den momentanen Verhandlungen allerdings Wesentliche bereits erreicht. Interessant ist an dieser Stelle Folgendes: Die Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 vom damaligen SPD-Finanzminister Steinbrück aufgenommen, zum Zeitpunkt der Bundestagswahl waren sie bereits weitestgehend abgeschlossen. Wir hätten uns also viel Mühe ersparen können, wenn die SPD in den Verhandlungen seinerzeit ein paar von ihren eigenen Zielen aus dem jetzt vorgelegten Antrag durchgesetzt hätte. Leider war die SPD damit nicht sehr erfolgreich. Die Justizministerin hat in die letzten Wochen mehr geschafft als die SPD in zwei Jahren.

Zum Schluss noch einmal das Entscheidende: Wir dürfen nicht abweichen von dem, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben, nämlich ein hohes Datenschutzniveau im SWIFT-Abkommen! Ich habe großes Vertrauen in unsere Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie sich durchsetzt und damit dafür sorgen wird, dass nichts Geringeres als die Sicherheit der Daten unserer Bürger bewahrt wird.

2010-03-30

Löschen statt Sperren auch in Europa!

Am Montag, 30. März, hat EU-Innenkommissarin Malmström einen neuen Entwurf für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornographie präsentiert. Darin werden alle EU- Mitgliedsstaaten aufgefordert, kinderpornographische Seiten im WWW zu blockieren. Die neue Richtlinie soll, unter anderem, technologische Entwicklungen berücksichtigen und die EU-Richtlinie von 2004 (2004/68/JHA) ersetzen.

Eine Überprüfung und Neuevaluierung ist natürlich grundsätzlich richtig, aber Internetsperren sind definitiv der falsche Weg! Sperren können leicht umgehen werden, und die Sperrlisten können im schlimmsten Fall als „Gelbe Seiten“ verwendet werden. Die EU sollte sich darauf konzentrieren, internationale Löschvereinbarungen durchzusetzen, um solches Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Die Bekämpfung von Kinderpornographie – also dokumentiertem Kindesmißbrauch!- ist zu wichtig für Symbolpolitik.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Grundsatz "Löschen statt Sperren", der im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, bereits deutlich angemahnt. Ich bin sehr froh, dass sie diese Frage proaktiv behandelt. Ich werde sie gerne dabei unterstützen. Seit Lissabon kann kein Mitgliedstaat mit einem Einzelveto im Ministerrat ein Vorhaben verhindern. Wir müssen nun also um Mehrheiten bei unseren Nachbarn werben. Auch das EU-Parlament wird über die Richtlinie abstimmen, und wir werden die FDP MdEPs und die europäischen Liberalen gerne auch unterstützen.

2010-03-10

Die 13 Fragen zur Internet Enquete

Der Ex-Abgeordnete Tauss stellt auf seiner Homepage 13 Fragen an die zukünftigen Enquete Mitglieder. Hier sind schon mal meine Antworten.

Frage:

1. Was hat Sie dazu motiviert, sich in diese Enquete des Deutschen Bundestages berufen zu lassen und welche(s) Ihrer politischen Ziele wollen Sie dort verwirklichen?

Anwort:
Ich sehe in der Enquete eine gute Chance aktiv die langfristige netzpolitische Ausrichtung der Bundesrepublik nicht nur zu diskutieren sondern auch mitzubestimmen. Begleitend zum Unterausschuss Neue Medien, Innen- Rechts und Wirtschaftsausschuss (seit letztem Jahr auch Familie) sehe ich die Möglichkeit z.B. in den Bereichen neue Protokolle (IPV6), Medienkonvergenz und Medienkompetenz einiges auf den Weg bringen zu können.

Frage:
2. Haben Sie sich bereits früher mit “Netzpolitik”, beispielsweise mit den Ergebnissen der Vorgänger- Enquete aus den Jahren 1995 – 1998 befasst und wie beurteilen Sie die Tatsache, das die damaligen Empfehlungen, beispielsweise für eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (Gesamtreform, Datenschutzaudit etc.), in den federführenden Ausschüssen nie umgesetzt wurden?netzneutralität

Antwort

Ja, ich habe mich auch mit der der ersten Enquete zum Thema von 1981- 1983 beschäftigt. Beide litten unter dem selben Problem: Nämlich dass es keine treibenden Kräfte im Bundestag gab die sich der Ergebnisse angenommen haben.

Das ist diesmal anders!


Frage:
4. Wie schätzen Sie Ihren politischen Einfluss ein, um eine Umsetzung Ihrer eventuellen Empfehlungen wenigstens mit dieser Enquete zu gewährleisten?

Antwort:
In der FDP Fraktion begleitet eine ganze Arbeitsgruppe "AG IT und Informationsgesellschaft" die Arbeit der Enquete. Damit ist die Vernetzung in die AGs und AKs quer durch alle Ressorts sichergestellt.


Frage:
5. Haben Sie bereits an Demonstrationen für Bürgerrechte und gegen Internetzensur, wie beispielsweise an der “Freiheit statt Angst” gegen das “Zensursulagesetz” in Berlin, teilgenommen oder werden Sie künftig daran teilnehmen?

Antwort:

Teilnahme an der Expertenrunde zur TKÜV 1999 des Bundeswirtschaftsministeriums

Aktiv gegen Softwarepatente eingesetzt seit 2003:

http://eupat.ffii.org/dates/2003/europarl/09/muenchen/index.de.html

http://kwiki.ffii.org/DemoMuenchen0405PressemitteilungDe

http://www.fitug.de/debate/0411/msg00023.html

http://muenchen.ffii.org/Europawahl/index.php


Aktive Mitarbeit im AK Vorrat von Anfang an,auch als Redner auf allen Veranstaltungen in München,
z.B. am 2007-11-06 vor ca. 5000 Menschen auf dem Münchener Odeonsplatz:

http://www.myvideo.de/watch/2711146/Jimmy_Schulz_gegen_Vorratsdatenspeicherung_Teil_2


Redner beim Trauermarsch am 2008-01-06 gegen Vorratsdatenspeicherung:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/186/55/lang,de/


Redner bei der Demo "Freiheit weiss-blau" gegen Vorratsdatenspeicherung
am 2008-09-20

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/255/55/lang,de/


Redner auf der Demo für Demonstrationsfreiheit für den AK Vorrat:

Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=kRYMd86_BcU&feature=related
Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=csZd0be5y0U&feature=related
Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=jwFZvvymaz0&feature=related

Teilnehmer der Freiheit statt Angst 2008 in Berlin

[hat da noch jemand Fotos von?]

und 2009

http://www.youtube.com/watch?v=PSaOuN_ESpw

"Löschen statt sperren" Demo 2009-06-20 in München:

http://www.youtube.com/watch?v=PnO-ydzp5P8


Ich werde auch in Zukunft an Demonstrationen zu diesem und anderen Themen teilnehmen.


Frage:
6. Wie beurteilen Sie “Sendezeiten” und “Labels” für das Internet, wie es der derzeit diskutierte Jugendmedienschutzstaatsvertrag JMStV) vorsieht?

Antwort:
Mumpitz!


Frage:
7. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Ihre Partei in den Ländern, in denen sie jeweils (mit-)regiert, keinerlei sichtbare Inititativen ergreift, um diesen Staatsvertrag zu stoppen?

Antwort:
Wir haben bereits vor Wochen eine Klausurtagung mit den Medienpolitischen Sprechern aus Bund und Ländern in Berlin zum Thema organisiert und arbeiten gemeinsam an Lösungen Fehlentwicklungen abzuwenden. Nicht alles davon läuft in der Öffentlichkeit ab.


Frage:
8. Wie stehen Sie zum Abmahnunwesen im Internet und wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Behandlung dieses Missstands entgegen dem Ursprungsentwurf aus dem Aufgabenbereich Ihrer Kommission herausgenommen wurde?

Antwort:
Unter der Überschrift Verbraucherschutz wird das Thema Abmahnungen ausdrücklich erwähnt.


Frage:
9. Wie definieren Sie “Netzneutralität” und setzen Sie sich für eine solche, beispielsweise auch für Anonymisierungsdienste, ein? [neu]
Antwort:
Unbehinderter [und unbeobachteter] Transport von IP-Paketen im Internet. Kein Einsatz von Zwangsproxies, keine Umleitung von Fehlermeldungen, keine Sperrung von Diensten, Protokollen und Ports.
Ich halte es für essentiell dass sich jeder auch anonym im Netz bewegen kann. Dienste wie anonymouse, scroogle ebenso wie JonDonym und Tor können dies leisten. Overlayprotokolle wie i2p bieten darüber hinaus komplett verschlüsselte und anonymisierte Netzwelt deren Fähigkeiten weit darüber hinausgehen.


Frage:
10. Hätten Sie im europäischen Parlament mit der dortigen Mehrheit gegen das so genannte SWIFT – Abkommen gestimmt?

Antwort:
Wie die FDP Gruppe im EP hätte ich natürlich dagegen gestimmt.

siehe dazu Blogbeitrag:

http://jimmy-schulz.blogspot.com/2010/02/swift-abkommen-ist-vom-tisch-es-ist-ein.html



Frage:
11. Sind Sie dafür, die so genannte “Vorratsdatenspeicherung” nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umzusetzen und wie beurteilen Sie die Kritik einiger Politiker und Polizeifunktionäre am Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Antwort:

Ich sehe keine Sicherheitslücke.

Siehe auch dazu:

http://jimmy-schulz.blogspot.com/2010/03/ein-guter-tag-fur-die-burgerrechte.html


Frage:
12. Das Thema Urheberrecht soll eine zentrale Rolle in Ihrer Kommission bekommen. Wie stehen Sie grundsätzlich zu “Open Access” und befürworten Sie staatliche Eingriffe in das Internet zur Durchsetzung von Interessen der Content- Industrie, wie es beispielsweise die Entwürfe des ACTA- Abkommens auf internationaler Ebene vorsehen?

Antwort:
Das sind zwei Fragen ;-)

1. Open Access muss offen diskutiert werden und die Interessen aller Gehör finden.

2. ACTA ist die nächste große Herausforderung für Netzbürgerrechtler.
Zu ACTA siehe meinen Blogpost:

http://jimmy-schulz.blogspot.com/2010/02/ad-acta.html



Frage:

13. Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die Arbeit der Enquete-Kommission transparent wird?

Antwort:
Die FDP Abgeordneten haben zeitgleich mit der Einsetzungsdebatte der Enquete die Homepage open-enquete.de gestartet. Begleitend dazu gibt es eine Facebookseite und einen Twitteraccount. Damit wollen wir einerseits Informationen zur Enquete öffentlich zur Verfügung stellen, aber im Wesentlichen in den Dialog mit mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern treten und deren Erfahrungen und Know-How in die Arbeit der Enquete einfließen lassen.

2010-03-02

Ein guter Tag für die Bürgerrechte

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dies bedeutet die sofortige Löschung aller erhobenen Daten- ein guter Tag für die Bürgerrechte und für die Freiheit.

In den letzten Jahren konnten wir eine Reihe unverhältnismäßiger Maßnahmen durch den Staat beobachten- meistens im Namen der Terrorismusbekämpfung. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt diesem Trend der Gesetzgebung ein Ende. Anlass- und verdachtslose Speicherung oder Nutzung der Telekommunikationsverbindungsdaten unbescholtener Bürger wird es nun nicht geben. Das Urteil wird auch Konsequenzen für andere, zukünftige Gesetzesvorhaben in der Innen- und Rechtspolitik zur Folge haben.

Das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz ging zudem erheblich über die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus. Heute wurde die FDP in der deutliche Kritik, die wir seit Jahren vertreten haben, vom höchsten Gericht der Bundesrepublik bestätigt. Auch die 34.000 Verfassungsbeschwerden haben ihren Teil dazu beigetragen und gezeigt, dass die Gesellschaft sich aktiv und in der Breite mit Datenschutz beschäftigt.

Das Bundesverfassungsgericht fällte, angefangen mit dem Grossen Lauschangriff, eine Reihe von Urteilen die unzureichende Gesetze zurückgewiesen haben. Jedoch ist es äußert wichtig, dass das "Sich aus Karlsruhe regieren lassen" nicht zum Regelfall wird. Verfassungskonforme Gesetzgebung muß Sache der Volksvertreter sein. Wir müssen weg von einer juristischen, zurück zu einer parlamentarischen Demokratie! Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, dass wir jetzt keine Schnellschlusse abgeben oder in Aktionismus verfallen, sondern im Vorfeld gut analysieren, inwieweit eine Richtlinie sinnvoll und verhältnismäßig ist. Wie die EU-Kommissarin Reding schon angekündigt hat, wird die Richtlinie 2006/24/EG auf EU-Ebene nochmals untersucht, dieses Mal jedoch auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Gefahrenabwehr und Datenschutz. Desweiteren müssen zukünftige Schritte in europäische Maßgaben eingebettet sein. Die FDP wird sich immer für die Bürgerrechte stark machen. Es kann nicht angehen, daß alle Bürger unter einen generellen Tatverdacht gestellt werden. Ich halte terrorbekämpfung für sehr wichtig- aber wir dürfen nicht unsere Grundwerte dafür aufs Spiel setzen. Das kann in einer freiheitlichen Gesellschaft niemals wünschenswert sein.

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2010-03-01

Mehr Transparenz im Netz

Gestern hat Bundesinnenminister de Maiziere in einem Artikel für den Tagesspiegel einen Vorschlag zur möglichen Einführung eines verpflichtenden Datenbriefes gemacht. Wir begrüßen die Zielrichtung: mehr Transparenz im Netz und mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten für die Bürger.

Daten von Nutzern werden überall skrupellos benutzt. Sie wissen oft nicht, wer ihre Daten besitzt und mit ihnen Handel treibt, und können deshalb auch nicht der Datensammlung wiedersprechen. Es ist also wichtig, daß die Internetnutzer die Chance bekommen kostenlos ihre Daten abfragen zu können. Dieses Problem muss vernünftig gelöst werden.

Die Idee des Innenministers ist grundsätzlich gut, der so genannte Datenbrief aber nur schwierig durchsetzbar. Manche Firmen sind verpflichtet, Daten zehn Jahre zu speichern: dies würde potentiell eine Unmenge von Post erzeugen, die wohl bei vielen unwillkommen sein dürfte. Alternativ erscheint beispielsweise die Mitteilung der gespeicherten personenbezogenen Daten zusammen mit einer ohnehin versandten Rechnung überlegenswert. Die Herrschaft über die eigenen Daten gilt natürlich auch für Informationen die staatlich erhoben und benutzt werden.

Wir brauchen eine öffentliche Debatte über die Nutzung von persönlichen Daten: Firmen und staatliche Stellen müssen überlegen in welchem Umfang Daten wirklich gespeichert werden müssen- es muss zu einer Pflichtkenntnis werden, dass es sich hier um persönliche Daten handelt, die eminent schützenswert sind.

Genauso aber sollten die Bürger vermehrt darüber nachdenken wie sie sich im Internet bewegen, und welche Spuren sie dabei hinterlassen wollen. In Zusammenarbeit mit der Union werden wir eine baldige Lösung entwickeln.

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2010-02-24

Ad ACTA

Nach dem eben erst abgewehrten SWIFT-Abkommen droht bereits der nächste internationale Vertrag der sich durch besondere Intransparenz, Missachtung von Bürgerrechten, und Umgehung parlamentarischer Kontrolle "auszeichnet". Gegenwärtig wird das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA verhandelt- unter Ausschluß der Öffentlichkeit in geheimen Hinterzimmern. Die wenigen Dokumente die uns zur Verfügung stehen sind aber alarmierend: Anscheinend wird ein Alptraumkatalog von Netzsperren bis zu "Three-Strikes"-Modellen erstellt.

Die Europäische Kommission wiegelt ab und spricht von "alarmistischen Ideen" und "Spekulationen." Man werde während laufenden Verhandlungen keine Kommentare abgeben. Wenn dieser Kurs beibehalten wird, wird das Abkommen Ende des Jahres ohne jede parlamentarische Beteiligung unterzeichnet werden. Unter den Statuten des Lissabon-Vertrags muss aber das Parlament den Vertrag ratifizieren- ob es dafür aber bereit sein wird ist fraglich.

Wie das EU-Parlament mache auch ich mir große Sorgen über ACTA. Es ist noch vieles unklar- nicht zuletzt die Frage inwieweit ACTA bestehendes europäisches und deutsches Recht präjudizieren wird. Wir brauchen hier mehr Informationen.

Ich muss mich ein wenig über die Kommission wundern. Gerade erst hatte man versucht die Kontrolle durch die Parlamentarier zu umgehen und ist spektakulär gescheitert. Nun will man scheinbar unbedingt denselben Fehler wiederholen.

Nach gegenwärtigem Zeitplan soll zum 12. März eine Stellungnahme der Kommission zum Stand der Verhandlungen vor der nächsten, 8. Runde (12.-16. April in Neuseeland) an die Verhandlungspartner vorliegen. Ich hoffe sehr, dass die Kommission ihre Haltung gegenüber den berechtigten Interessen der Volksvertreter bald ändern wird.

2010-02-17

Löschen statt Sperren !

Der Bundespräsident hat das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Es ist ein Gesetz dass ich nicht gewollt habe, und es ist ein Gesetz dass die FDP nicht gewollt hat. Deshalb haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen entschieden gegen die Netzsperren ausgesprochen. Mit dieser Forderung konnten wir uns auch durchsetzen: Damals wurde die Nichtanwendung der Sperren beschlossen, sowie eine Evaluierung der Resultate nach einem Jahr. Durch die Beharrlichkeit und durch den persönlichen Einsatz der Internet-Experten der FDP-Bundestagsfraktion konnten wir in den letzten Wochen noch über diese Vereinbarung hinaus unsere liberale Handschrift deutlich machen.

Die neue Bundesregierung hat sich in ihrer Stellungnahme vom 4. Februar klar für den Grundsatz "Löschen statt Sperren" ausgesprochen. Dies werden wir jetzt auch umsetzen - mit der FDP wird es jedenfalls keine Zensurinfrastruktur im Internet geben!

Das schreckliche Geschäft mit Missbrauchsbildern erfordert eine koordinierte Antwort auf internationaler Ebene. Nationale Einzelgänge sind hier wenig sinnvoll. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir die Internet-Beschwerdestelle und den internationalen Dachverband der Beschwerdestellen INHOPE in eine zukünftige Lösung mit einbeziehen. Wir wollen diesen Sumpf trockenlegen, und die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass umgehend mit den Arbeiten an einer vernünftigen Rechtsgrundlage hierfür begonnen wird.

2010-02-11

Swift Abkommen ist vom Tisch

Es ist ein Sieg für die FDP das das Interimsabkommen über die Weitergabe von Banktransaktionsdaten vom Tisch ist. Wir sind sehr zufrieden das die Liberalen im Europäischen Parlament (EP) sich durchgesetzt haben und eine Mehrheit der Fraktionen überzeugt hat gegen das SWIFT-Abkommen, das am 1. Februar in Kraft getreten ist, zu stimmen. Die Gegenstimme ermöglicht Nachverhandlungen für ein langfristiges Abkommen worin die Europäischen Standards für Rechtsschutz, Datensicherheit, und Verhältnismäßigkeit enthalten werden können.

Die FDP Bemühungen gegen das SWIFT Abkommen haben sich gelohnt. Der Entschließung des Bundesrats vom 27. November 2009 ist es zu verdanken, dass das Abkommen nicht wie von EU-Kommission und Europäischem Rat geplant am 30. November in Kraft treten konnte. Deswegen fiel das SWIFT-Abkommen unter die Statuten des Vertrags von Lissabon, nach denen das EP um Zustimmung gefragt werden musste. Wir begrüßen sehr, dass das Interimsabkommen durch das EP auf die Bürger- und Rechtssicherheit überprüft werden konnte.
Das Europäische Parlament hat die FDP Position zu SWIFT unterstützt. Das Interimsabkommen hätte europäischen Datenschutzstandards nicht genügt. Auch die Frage des Rechtschutzes war unklar, weil EU-Bürger nicht unmittelbar Zugang zu US-Gerichten haben. Datensätze würden in großen Paketen überwiesen- Terrorfahnder müssten also auf der Suche nach Verdächtigen die Daten tausender unbescholtener Bürger durchsuchen. Dieses Vorgehen verletzt Grundprinzipien des EU Datenschutzrechts wie Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Zusammenarbeit mit den USA bei der Terrorismusbekämpfung ist richtig und notwendig. Aber sie muss auf eine offene, angemessene und transparente Basis gestellt werden.

Die FDP und das EP haben dafür gesorgt das nichts Geringeres als die Sicherheit der Daten unserer Bürger bewahrt wird.

2010-02-09

"Save the Internet Day"

Am Safer Internet Day - einer EU-Initiative zur Stärkung der Medienkompetenz, gibt es gute Nachrichten für die Freunde der Freiheit des Internet: in einem Brief an Bundespräsident Köhler distanziert sich die Bundesregierung vom umstrittenen Internet-Sperrengesetz, mit dem die Große Koalition den Aufbau einer staatlichen Internetzensur geplant hatte. Es ist einen Sieg für die Netzgemeinde und die Internet-Freiheitskämpfer dass "Zensursula" vom Tisch ist. Der Irrweg der Sperrung wird nicht weiter beschritten werden. Der Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im World Wide Web wird durch die Löschung illegaler Angebote besser unterstützt werden.

Am Safer Internet Day ist es aber auch wichtig zu betonen dass wir das Bewusstsein für die Sicherheit im Internet weiter entwickeln müssen. Wer sich im Internet bewegt hinterlässt Spuren: heutzutage kann fast jeder Tastendruck gespeichert werden. Unsere Daten werden oft ohne unsere Zustimmung oder Wissen gesammelt, sei es durch soziale Netzwerke oder sogenanntes Behavioural Advertising. Im Namen der Terrorismusbekämpfung legen Staaten umfangreiche Datenbanken an. Wenn die Daten einmal verfügbar sind können Sie unbegrenzt genutzt und schlimmstenfalls unkontrolliert weitergegeben werden. Deshalb ist es sehr wichtig dass jeder, ob jung oder alt sich der Risiken und Gefahren im Umgang mit dem Internet bewusst ist.
Nur dann kann das Internet auch optimal genutzt werden.

Die FDP hat ihr Versprechen gehalten. Wir haben uns für die Freiheit im Internet stark gemacht und die Grundidee von freier Kommunikation verteidigt. Und so können wir heute statt dem Safer Internet day den "Save the Internet Day" feiern, und wir werden weiter für die Bürgerrechte kämpfen- online und offline.

2010-01-23

85 Tage hat es gedauert...

Bis ich endlich meine eigenen Büroräume beziehen konnte - bis ich endlich ein Telefon bekommen habe. Jetzt kann ich endlich anfangen richtig zu arbeiten. Noch funktioniert nicht alles aber im Laufe der nächsten Tage und Wochen sollen die noch fehlenden Möbel geliefert werden die Türe eingebaut werden.

Genug genörgelt vielleicht verlängert man ja die Legislaturperiode für diejenigen die erst jetzt ihr Büro bekommen haben. ;-)

Was ist sonst noch passiert:

In der letzten Woche hat die FDP Fraktion die die von mir mitinitiierte Arbeitsgruppe "IT und Informationsgesellschaft" gegründet. Zum Vorsitzen der AG wurde Manuel Höferlin, MdB gewählt. Die Mitglieder kommen aus allen Ressorts.Am gestrigen Montag fand die erste Arbeitssitzung der AG statt. Neben der Diskussion über die Enquete "Internet und Informationsgesellschaft" wurden Sebastian Blumenthal und ich zu stellvertretende Vorsitzenden gewählt.

2009-10-17

Umkehr in der Innenpolitik

Seit dem bekannt ist dass sich die Koalitionspartner in der Arbeitsgruppe Innen und Recht geeinigt haben wurde von allen Seiten die Ergebnisse (oder was man glaubte davon zu Wissen) kommentiert.

Nun will ich das auch noch tun.

Internetsperren:

Wichtigster Punkt: aus "Löschen vor Sperren" wurde "Löschen statt Sperren" Alle Sperregelungen auch die aus den Verträgen mit den Providern finden vorerst nicht statt. Das ist für alle die gegen dieses unsinnige Gesetz gekämpft haben eine gute Nachricht.
Ein weiterer wichtiger Punkt der in der bisherigen Betrachtung etwas untergegangen ist: Die Löschung wird nicht durch das BKA durchgeführt sondern durch die Provider selbst. Das hat folgende essentielle Vorteile:

- Die wissen was sie tun und können es auch!

- Die Provider haben ein echtes Interesse daran dass "Löschen statt Sperren" auch wirklich funktioniert denn sonst müssen sie irgendwann doch Sperren

Nun besteht die Chance zu beweisen dass das was wir immer behauptet haben auch wirklich besser funktioniert. Mit den Rahmenbedingungen die in den Verhandlungen geschaffen wurden ist die Chance sehr gut das dies auch gelingen wird.

Klar, mir wäre eine einfach Rücknahme des Gesetzes ohne weitere Diskussion auch lieber gewesen.

Das wäre mit 50% für die FDP auch möglich gewesen. Nun haben wir aber nur 14,6% bekommen. Dafür haben wir denke ich haben wir alles rausgeholt was machbar war. Ohne FDP in der Regierung hätte es keine Veränderung gegeben.

Jetzt ist es an uns die Umsetzung konstruktiv und kritisch zu Begleiten.
Ich will das gerne tun.

2009-07-23

Versammlungsrecht - ein Grundrecht

Es ist schön zu lesen wenn eine Münchener Zeitung mit der Schlagzeile "Ein Sieg für die Grundrechte" den Münchener Teil eröffnet.
Worum ging es hier? 2006 hatte eine Podiumsdiskussion zum Thema "rechte Gewalt" stattgefunden. Dort hatten sich unerkannt Polizisten eingeschlichen um "Informationen zu sammeln" Dies ist nach dem rechtskräftigen Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts rechtswidrig, da es sich hierbei nicht um eine konkrete Gefahrenabwehr, sondern reine Informationsgewinnung (im Volksmund Bespitzelung) handelte. Gut dass die FDP auf die Überarbeitung des bayerischen Versammlungsrechts gerade auch in diesem Punkt bei den Koalitionsverhandlungen beharrt hatte. Dieses Urteil ist ist ein klarer Sieg der Bürgerrechte über eine immer weiter ausufernde Überwachungsmentalität.
Der Vorrang der Grund- und Freiheitsrechte und der Weg der Rechtsstaatlichkeit ist es aber was uns gerade von Diktatorischen Systemen Unterscheidet! 20 Jahre nach dem Fall der Mauer sei ein kurzer Blick in die DDR Verfassung erlaubt die schon in Artikel 1 allen Pluralismus ein Ende bereitet hatte:"Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei." Der Absolutheitsanspruch der SED wird hier schon im ersten Artikel manifestiert, eine pluralistische Willensbildung ist dadurch ausgeschlossen gewesen. Die Versammlungsfreiheit wurde den Bürgerinnen und Bürgern der DDR wie folgt versprochen:"Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln." (Artikel 28,1 Verf. der DDR 1974). Die Einschränkung bezieht sich hier auf Artikel 1 und den absoluten Führungsanspruch der SED. Von freier Meinungsäusserung geschweige denn von einem Versammlungsrecht was diesen Namen verdient war die Realität in der DDR weit entfernt.
Daran sollten sich einerseits all diejenigen Erinnern die nach immer weitreichenderen Überwachungsmethoden schreien und andererseits die, die in DDR immer noch oder schon wieder das Paradies wittern.

Die DDR war ein Unrechtsstaat! Daran ist nichts schön zu reden.

Ich werde dagegen kämpfen dass in der Bundesrepublik mit schleichender Aufweichung der Grund- und Freiheitsrechte eine Infrastruktur für Ansätze in diese Richtung geschaffen werden können.

2009-06-22

Zensurgesetz einfach erklärt

Ich wurde immer wieder gebeten, die technischen Zusammenhänge der Internetzensur auch für Laien verständlich darzustellen. Ich habe das in meiner Rede auf der Löschen statt Sperren Demonstration in München am 20.6.2009 mit folgendem Bild versucht:

“Das Internet braucht, damit es funktioniert, ein Telefonbuch.
Sie geben einen Namen (die Internetadresse -URL) ein und Ihr Browser sieht dann im Telefonbuch (DNS) die Nummer (IP-Adresse) nach und wählt diese automatisch an. Davon bekommen Sie im Normalfall nichts mit. Diese Gesetz soll nun das Telefonbuch so fälschen, dass wenn Sie im Buch die Nummer von Kinderschändern nachschlagen, eine falsche Telefonnummer zurückbekommen. Wenn Sie dort ‚anrufen’, gelangen Sie auf das Stoppschild des BKA.

Soweit klingt das ja ganz gut, aber das Problem ist, dass Herr Kinderpornograf ja immer noch ein Telefon mit einer gültigen Nummer hat, oder? Er wurde weder von der Leitung getrennt noch hat man ihm das Telefon weggenommen noch ist er verhaftet worden, merkwürdig, oder man kennt ihn ja jetzt.

Aber es kommt noch schlimmer:
Was ist mit den Leuten, die Telefonnummer auswendig kannten? Sie kennen doch auch die Nummern Ihrer Familie und Ihrer besten Freunden oder haben sie in einem eigenen Notizbuch vermerkt. Genau das macht natürlich auch die Kinderpornografen-Community. Es ist aber auch für andere kein Problem, einfach ein anderes Telefonbuch zu verwenden. Da alle Telefonbücher im Internet weltweit gelten, die Sperre aber nur für deutsche Telefonbücher gelten kann, ist das also kein Problem und natürlich auch nicht illegal.

Aber es kommt noch schlimmer:
Damit die deutschen Anbieter dieser Telefonbücher wissen, welche Nummern sie fälschen müssen, bekommen sie täglich eine Liste mit dem schlimmsten Telefonnummern mit der abscheulichsten Kinderpornografie. Sie können sich vorstellen, dass diese Liste für manche Menschen mit diesen perversen Neigungen von großem Interesse sein könnte, stellt sie doch die Gelben Seiten für Kinderpornografie dar. Ärgerlicherweise ist das Internet so gestrickt, dass solche Dinge nie lange geheim bleiben. Die Finnische Liste kursiert schon seit Monaten. Ich bin mir mit anderen Fachleuten einig, dass es wohl kaum 48 Stunden dauern würde, bis diese Liste auch in Deutschland auf jedem Schulhof erhältlich ist.

DAMIT haben wir genau das Gegenteil von dem eigentlichen Ziel erreicht. Kinderpornografie wird durch staatliche Stellen nicht verhindert, sondern Beamte erstellen die Gelben Seiten, die vermutlich schnell und einfach für jedermann zugänglich sein werden.

Wem das nicht reicht, der kann sich solche Listen übrigens auch selbst erstellen. Da vieles im Internet sich einfach automatisieren lässt, lässt man seine Computer einfach solange Nummern durchwählen, bis man auf eine Stoppseite gelangt. Hat man eine getroffen, schlägt man diese in eine anderen Telefonbuch nach und bekommt die richtige Seite angezeigt.
Ich will damit nur zeigen, dass das geplante System nicht nur nichts hilft, sondern kontraproduktiv sein kann.

Nun fragen wir uns: Warum machen diese Leute das? Haben die das nicht verstanden? Ich hoffe die Antwort ist ja, wenn sie nämlich wüssten was sie da tun, müsste man unterstellen, dass sie einen anderen Zweck verfolgen.“

Die Videoversion der ganzen Rede gibt es hier.

2009-03-31

Listenplatz 10 auf der bayerischen Bundestagsliste

Das Wochenende war für uns richtig erfolgreich. Auf der Delegiertenversammlung zur Aufstellungsversammlung in Dingolfing haben die Mitglieder mich auf Platz 10 der Liste gewählt. Bei momentan 9 bayerischen Liberalen im Bundestag ist das ein chancenreicher Platz.

Die ersten 15 Listenplätze belegen:

1. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB (Starnberg)
2. Dr. Max Stadler, MdB (Passau)
3. Dr. Rainer Stinner, MdB (München-Ost)
4. Horst Meierhofer, MdB (Regensburg)
5. Miriam Gruß, MdB (Augsburg-Stadt)
6. Marina Schuster, MdB (Roth)
7. Dr. Daniel Volk, MdB (München-West)
8. Joachim Spatz (Würzburg)
9. Sebastian Körber (Bamberg)
10. Jimmy Schulz (München-Land)
11. Stephan Thomae (Oberallgäu)
12. Dr. Erwin Lotter, MdB (Augsburg-Land)
13. Klaus Breil (Weilheim)
14. Rainer Erdel (Ansbach)
15. Gerhard Drexler (Deggendorf / Freyung-Grafenau)


Also nicht vergessen am 27.9.2009 zur Bundestagswahl gehen ;-)